EPR-Registrierungspflicht für Balkonkraftwerke in Deutschland

EPR-Registrierungspflicht für Balkonkraftwerke in Deutschland

ID: 2075380

(PresseBox) - Durch das wachsende Interesse deutscher Haushalte an selbst erzeugtem Strom durch Balkonkraftwerke steigt auch die Bedeutung und Berücksichtigung sowie Umsetzung der EPR-Richtlinien (EPR – Extended Producer Responsibility = Erweiterte Herstellerverantwortung). Entsprechend haben viele Unternehmen diesen Trend erkannt und bringen Balkonkraftwerke in den deutschen Markt.

Balkonkraftwerke, die Bestandteile der EPR-Richtlinien sind, müssen gemäß dem Elektrogesetz (ElektroG), ggf. dem Batteriegesetz (BattG) und dem Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland registriert werden. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Kosten für zukünftiges Recycling beim Inverkehrbringen berücksichtigt und einkalkuliert werden.

Im Fokus stehen hierbei Elektrogeräte wie große Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Kabel, die den EPR-Richtlinien unterliegen. Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) wird durch das deutsche ElektroG umgesetzt und die Registrierung betrifft insbesondere Produkte wie Photovoltaikmodule und auch Mikrowechselrichter.

"Es ist wichtig, beim Einkauf auf die WEEE-Nummer zu achten, die auf der Rechnung stehen muss. Der Erst-In-Verkehr-Bringer ist in der Pflicht zur Registrierung", betont Michaela Lepke (Leitung strategischer Vertrieb, Key Account Management Photovoltaik) bei der take-e-way GmbH.

Die Verpackungsrichtlinie, umgesetzt im deutschen Verpackungsgesetz, betrifft den Inverkehrbringer von Balkonkraftwerken. Eine Registrierungsnummer, die sogenannte LUCID-Nummer, ist erforderlich. Transportverpackungen von Solartechnik mit einer Leistung über 110 Watt sind nicht systembeteiligungspflichtig, müssen aber bei LUCID als Art der Verpackung angegeben werden. Versandverpackungen sind systembeteiligungspflichtig und müssen bei LUCID registriert werden, inklusive Anschluss an ein Rücknahmesystem.

Die EU-Batterierichtlinie, umgesetzt im deutschen Batteriegesetz, betrifft Unternehmen, die neben dem Plug-in-System auch Speichersysteme verkaufen möchten. Diese müssen als Industriebatterien mit Marken registriert werden. Die neue EU-Batterieverordnung, die ab Februar 2024 in Kraft tritt, ändert daran nichts. Im Gegensatz zu Elektrogeräten müssen Unternehmen nach Registrierung nicht die in Verkehr gebrachte Menge melden, sondern lediglich einmal jährlich die zurückgenommenen Mengen. Es besteht hier eine Rücknahmepflicht des Herstellers bzw. Vertreibers.



Die take-e-way GmbH bietet Unternehmen Unterstützung bei der Erstellung der CE-Konformitätserklärung für Balkonkraftwerke an. Bei Fragen oder Registrierungswünschen unterstützt das Beratungsteam unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de.

Für Unternehmen, die jährlich mehr als 5 Tonnen Solarmodule in Verkehr bringen, bietet Michaela Lepke direkte Unterstützung unter https://www.take-e-way.de/... an. Hier werden Sie auch beim Verkauf ins EU-Ausland unterstützt.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie kostenlos am 15. Dezember um 10 Uhr am Compliance Talk teil. Hier haben Sie die Möglichkeit mit der Fachexpertin Michaela Lepke live zum Thema Balkonkraftwerke zu sprechen und zu diskutieren.

Gründung 2004 in Hamburg, derzeit über 85 Mitarbeiter, Internationale Beratung in 46 Ländern, Geschäftsführer: Oliver Friedrichs, Hjalmar Vierle.

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit und darüber hinaus die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Batterieverordnung, Verpackungsverordnung, Verpackungsgesetz, etc.) für über 7.000 Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus 46 Nationen.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen der zahlreichen Mitgliedsunternehmen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Gründung 2004 in Hamburg, derzeit über 85 Mitarbeiter, Internationale Beratung in 46 Ländern, Geschäftsführer: Oliver Friedrichs, Hjalmar Vierle.
Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit und darüber hinaus die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Batterieverordnung, Verpackungsverordnung, Verpackungsgesetz, etc.) für über 7.000 Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus 46 Nationen.
VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und der als WEEE-Bevollmächtigter agierenden get-e-right GmbH und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen der zahlreichen Mitgliedsunternehmen.



drucken  als PDF  an Freund senden  Umfrage: Richterinnen und Richter erwarten von der Digitalisierung der Gerichtssäle Kostenvorteile für alle Prozessbeteiligten
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 06.12.2023 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2075380
Anzahl Zeichen: 4551

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christoph Brellinger
Stadt:

Hamburg


Telefon: +49 (40) 750687-111

Kategorie:

Dienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 218 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EPR-Registrierungspflicht für Balkonkraftwerke in Deutschland"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

take-e-way GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Achtung, Batterieverordnung ab heute umsetzen! ...

Seit heute gelten weitere umfassende Pflichten im Zuge des schrittweisen Inkrafttretens der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Hier finden Sie FAQs zur EU-Batterieverordnung für Händler, Hersteller und Importeure, die Batterien oder Geräte mit ...

Professionelle Endnutzer müssen registrieren ...

Importeure von Elektrogeräten in Finnland gelten nun als Hersteller und müssen sich einem Rücknahmesystem anschließen und Mengen melden. Für WEEE in Belgien besteht die Regel, dass professionelle Endnutzer registrierungspflichtig sind und Verkä ...

Kein Verkauf trotz ElektroG Registrierung ...

  Wenn Sie keine Batterie-Registrierung bzw. keinen Batterie-Bevollmächtigten (Hersteller ohne Sitz in Deutschland) beauftragt haben, ist Ihr Verkauf in Deutschland nicht abgesichert, sofern Ihre Geräte unregistrierte Batterien oder Akkumulatoren ...

Alle Meldungen von take-e-way GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z