Stichtag 17.12.2023 - HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG) wird verbindlich

Stichtag 17.12.2023 - HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG) wird verbindlich

ID: 2075465

Alle Unternehmen sind ab 17. Dezember 2023 verpflichtet, eine „interne“ Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.



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(firmenpresse) - Alle Unternehmen sind ab 17. Dezember 2023 verpflichtet, eine „interne“ Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Das Gesetz ist die Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“, also der EU Richtlinie 2019/1937.


Hinweisgeber sollen durch das neue Gesetz vor Sanktionen geschützt werden…

- Verstöße gegen das Gesetz werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet | § 40 HinSchG.
- Eine Meldestelle muss die Vertraulichkeit zur Identität der Hinweisgeber sicherstellen | § 8 HinSchG.
- Die Meldestelle muss rechtskonforme Meldeprozesse gewährleisten | §§ 16, 17, 18 HinSchG.
- Nur fachkundige und unabhängige Personen dürfen eine Meldestelle betreiben | § 15 HinSchG.
- Interne Meldestellen sind mit mind. zwei Personen zu besetzen | § 14 Abs. 1 HinSchG
- Hinweisgeber dürfen keine Repressalien für getätigte Meldungen erfahren - die Beweislast liegt beim Unternehmen | § 36 HinSchG.

Alle Anforderungen an Beauftragte für interne Meldestellen -> https://it-news-blog.com/?p=2340


Auslagerung der internen Meldestelle als Lösung…

Der § 14 HinSchG sieht die Auslagerung der internen Meldestelle ausdrücklich vor.
Hierdurch erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen ohne großen Aufwand und gehen eventuellen Repressionsvorwürfen sicher aus dem Weg.

tec4net betreibt rechtskonforme Meldestellen für Unternehmen und unterstützt Sie mit fachkundigen Experten, als Ombudsmann oder Mediator, bei der Fallbearbeitung.

Angebotsseite der tec4net GmbH -> https://www.tec4net.com/web/hinweisgeberschutz/

Wir bieten bundesweit qualifizierte externe Meldestellenbeauftragte, externe Datenschutzbeauftragte und externe Sicherheitsbeauftragte für Unternehmen…


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

IT-Consulting, Datenschutz, IT-Sicherheit



PresseKontakt / Agentur:

Matthias Walter, tec4net GmbH

Lohenstraße 13 | 82166 Gräfelfing bei München
T +49 89 54 04 36 30 | F +49 89 54 04 36 31
www.tec4net.com | info(at)tec4net.com



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Bereitgestellt von Benutzer: tec4net
Datum: 06.12.2023 - 15:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2075465
Anzahl Zeichen: 2100

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Walter
Stadt:

München


Telefon: +49 89 54 04 36 30

Kategorie:

Unternehmensführung


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.12.2023

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