Effizient und rechtskonform: Ihr Hinweisgeberschutz mit tec4net
ID: 2101574
Erfüllen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz mühelos und kosteneffizient mit tec4net. Wir bieten rechtskonforme Lösungen für Ihre interne Meldestelle.
Copyright tec4net GmbH (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Bereits seit dem 17. Dezember 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch für kleine und mittlere Unternehmen verbindlich. Das bedeutet, alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.
Dies muss jedoch weder aufwendig noch teuer sein!
tec4net bietet Ihnen eine kostengünstige und rechtskonforme Lösung mit individueller Betreuung.
Warum das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das neue Gesetz schützt Hinweisgeber, die Verstöße melden, vor Sanktionen. So sollen Missstände sicher und ohne Angst vor Repressalien aufgedeckt werden.
Wichtige Punkte des Gesetzes:
Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 40 HinSchG).
Die Meldestelle muss die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber sicherstellen (§ 8 HinSchG).
Rechtskonforme Meldeprozesse müssen gewährleistet sein (§§ 16, 17, 18 HinSchG).
Nur fachkundiges und unabhängiges Personal darf die Meldestelle betreiben (§ 15 HinSchG).
Hinweisgeber dürfen keine Repressalien erfahren – die Beweislast liegt beim Unternehmen (§ 36 HinSchG).
Unsere Lösung für Sie:
Wir übernehmen die Einrichtung und den Betrieb Ihrer internen Meldestelle. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen mühelos, kosteneffizient und vermeiden Repressionsvorwürfe.
Die Vorteile einer Auslagerung:
Gemäß § 14 HinSchG ausdrücklich vorgesehen.
Rechtskonforme und sichere Meldestellenprozesse.
Unterstützung durch erfahrene Ombudsmänner und Mediatoren bei der Fallbearbeitung.
Unsere Qualifikationen:
Meldestellenbeauftragter (TÜV-RL)
Meldestellenbeauftragter (HinSchG)
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Zertifizierter Mediator (BM)
Lassen Sie uns Ihre interne Meldestelle betreiben und profitieren Sie von unserer Expertise. Besuchen Sie uns für mehr Informationen.
https://www.tec4net.com/web/hinweisgeberschutz
Matthias Walter, tec4net GmbHWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Firma tec4net wurde 2003 in Berlin gegründet und hat heute ihren Hauptsitz im Großraum München. Als IT-Dienstleister betreuen wir mittelständische Unternehmen und unterstützen Großkunden und Konzerne bei der Planung und Umsetzung ihrer IT-Projekte.??
Als ein Team von Fachleuten aus vielen Bereichen der Informationstechnologie und Unternehmensberatung, bieten wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle und wirtschaftliche Lösungen.
tec4net GmbH
Matthias Walter
Lohenstraße 13
82166 Gräfelfing bei München
press(at)tec4net.com
+49 (89) 54043630
https://www.tec4net.com
Datum: 03.06.2024 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2101574
Anzahl Zeichen: 2616
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Walter
Stadt:
Gräfelfing bei München
Telefon: +49 (89) 54043630
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 277 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Effizient und rechtskonform: Ihr Hinweisgeberschutz mit tec4net"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
tec4net GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Innerhalb einer Unternehmensgruppe werden häufig personenbezogene Daten zwischen verbundenen Unternehmen ausgetauscht. Dies geschieht etwa für zentrale Aufgaben wie Personalwesen oder IT-Betrieb. Diese Datenübermittlungen unterliegen aber strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß der DSGVO
Änderung im Impressum erforderlich – Abmahnung vermeiden! ...
Am 14. Mai 2024 wurde das Telemediengesetz (TMG) durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Die Änderung blieb in den Medien leider weitgehend unbeachtet, obwohl sie alle Webseitenbetreiber interessieren dürfte, immerhin ist häufig eine abmahnfähige Anpassung im Impressum notwendig. D
Stichtag 17.12.2023 - HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG) wird verbindlich ...
Alle Unternehmen sind ab 17. Dezember 2023 verpflichtet, eine „interne“ Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Das Gesetz ist die Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“, also der EU Richtlinie 2019/1937. Hinweisgeber sol
Weitere Mitteilungen von tec4net GmbH
Glanz im Dreiklang - Die unverzichtbaren Schätze für die Energiewende und KI-Revolution! ...
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, aktuell erleben wir eine massiv ansteigende Nachfrage nach diesen für die Energiewende und neue technologische Anwendungen unverzichtbaren Metalle, dessen Trend sich in den kommenden Jahren noch deutlich verstärken wird. Besonders Silber und Kupfer stehen hier
SAP zeichnet BearingPoint als Partner des Jahres 2024 für die Process und Life Sciences Industrie aus ...
SAP Deutschland hat im Rahmen seiner Diamant-Initiative mit über 200 beteiligten Partnerunternehmen der Management- und Technologieberatung BearingPoint den Award als Partner des Jahres 2024 für die Process und Life Sciences Industrie überreicht. BearingPoint erhielt die Auszeichnung aufgrund von
Partnerschaften zwischen Unternehmen sind der Schlüssel für bestmöglichen Kundensupport ...
Seit mittlerweile 15 Jahren sind die FOXGroup aus Tittmoning und das baden-württembergische Unternehmen Columbus Systems enge Partner, die sich gegenseitig unterstützen und IT-Projekte voranbringen. Die Columbus Systems GmbH ist ein bodenständiges Familienunternehmen mit Hauptsitz in Ravensburg
Wochenrückblick KW 22-2024 - Finanzmärkte fuhren Achterbahn! Jetzt steht die EZB im Fokus! ...
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, auf breiter Front ging es an den internationalen Aktien-Märkten in der vergangenen Handelswoche leicht bergab. Nach einem… Lesen Sie hier gerne unseren vollständigen Wochenrückblick, mit vielen weiteren Informationen und Anregungen. Viele Grüße un




