Hauptuntersuchung (HU) verpasst? Diese Konsequenzen drohen.

Hauptuntersuchung (HU) verpasst? Diese Konsequenzen drohen.

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Rechtsanwälte Kotz – Rechtlich immer gut beraten. Unsere Kanzlei in Kreuztal verfügt über langjährige Erfahrung und ausgewiesene Kompetenz im Arbeits-, Verkehrs- und Versicherungsrecht. Gerne sind wir Ihnen auch in allen anderen Rechtsgebieten behilflich. Dabei setzen wir uns stets mit ganzer Kraft dafür ein, für Sie die bestmögliche Lösung zu finden – damit Sie sich endlich wieder entspannen können.



(firmenpresse) - Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Die Antwort lautet: gar nicht. Gemäß §29 StVZO muss die HU innerhalb des Monats durchgeführt werden, welcher auf der HU-Plakette oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgewiesen ist. Eine Überziehung der Fristen kann unterschiedliche Strafen zur Folge haben. Eine Überziehung von 2 – 4 Monaten kostet 15 Euro Bußgeld, eine Überziehung von 4 – 8 Monaten 25 Euro Bußgeld und eine Überziehung von über 8 Monaten 60 Euro Bußgeld und es droht sogar 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Höher fallen die Strafen aus bei Fahrzeugen, für das eine Sicherheitsprüfung verpflichtend ist. Hier verändern sich die Fristen und Bußgelder etwas. So werden für eine Überziehung von 8 Monaten etwa, 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig.

Es ist daher unbedingt ratsam, die Fristen einzuhalten und die HU rechtzeitig durchzuführen. Neufahrzeuge müssen erstmals nach drei Jahren zur HU und danach alle zwei Jahre. Bei älteren Fahrzeugen muss die HU jedes Jahr durchgeführt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass eine überzogene HU nicht nur Strafen nach sich zieht, sondern auch das Versicherungsschutzrisiko erhöht. Lesen Sie mehr über das Thema TÜV überziehen im folgenden Artikel.

Was ist der TÜV in Deutschland?
Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist eine deutsche Organisation, die technische Prüfungen und Inspektionen von Maschinen, Fahrzeugen und anderen Anlagen durchführt. In Deutschland ist es zum Beispiel vorgeschrieben, dass Fahrzeuge regelmäßig eine Hauptuntersuchung (auch TÜV genannt) durchlaufen müssen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden technischen Vorschriften entsprechen. Der TÜV bietet auch zahlreiche andere Dienstleistungen an, wie zum Beispiel Gutachten, Beratung und Schulungen.

Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr
Die technische Überprüfung eines Fahrzeugs, welche im Rahmen des TÜVs durchgeführt wird, ist ein wesentlicher Bestandteil zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr. Zwar muss mit einem Defekt an dem Fahrzeug nicht immer zwingend auch tatsächlich eine Verkehrsgefährdung einhergehen, allerdings muss hierbei der Defekt differenziert betrachtet werden.



Der TÜV-Termin gehört für viele Fahrzeughalter von gebrauchten Fahrzeugen zu den eher unangenehmen Terminen, da stets die Unsicherheit im Hinblick auf die Erteilung einer neuen Plakette mit dem Termin verbunden ist. Die HU bzw. der TÜV ist für den Fahrzeughalter mit weitergehenden Kosten verbunden. Dies ist jedoch kein Grund, die HU vor sich herzuschieben. Wer den TÜV überzieht, der muss mit gravierenden Strafen rechnen. Die Fristen sollten dementsprechend jedem Fahrzeughalter bekannt sein.

Die Angst ist nicht automatisch begründet
Es kommt schlichtweg stets darauf an, was an welcher Stelle im Fahrzeug kaputt ist. Der oberflächlich vorhandene Blechschaden kann zwar ebenfalls zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden, allerdings ist dies eher in den seltensten Fällen der Fall. Bei einem Defekt an der Beleuchtung eines Fahrzeugs jedoch sieht der Sachverhalt schon ein wenig anders, auch wenn dieser Defekt augenscheinlich eher klein und unbedeutend wirkt. Während der Blechschaden eher nicht zu der Hauptuntersuchung gehört, so wird die Beleuchtung regelmäßig überprüft. Die HU hat somit die Zielsetzung, die Sicherheit des Fahrzeugs sicherzustellen.

Was genau wird bei dem TÜV am Auto geprüft?
In erster Linie fokussiert sich die HU auf die Sicherheitsaspekte des Fahrzeugs. Dementsprechend wird überprüft, ob das Lenkrad die richtige Stellung aufweist oder ob die Bremsanlage funktioniert. Der Grund hierfür ist recht simpel: Ein defektes Fahrzeug kann sowohl den Fahrzeugfahrer selbst als auch die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Der Gesetzgeber hat dementsprechend, um die Sicherheit zu gewährleisten, ein Intervall von zwei Jahren für den TÜV festgelegt.

Die Frist ist im Fahrzeugschein ersichtlich oder auf dem Nummernschild ersichtlich
Die Fristen für den TÜV gehören zu den wichtigen Terminen, die ein Fahrzeughalter stets im Fokus haben sollte. Der Termin für die nächste TÜV-Überprüfung befindet sich auf der Rückseite des Fahrzeugscheins sowie auch auf der Plakette des Nummernschildes. Auf diese Weise können auch die Ordnungshüter der Polizei im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle bereits auf den ersten Blick feststellen, ob das Fahrzeug noch über eine gültige TÜV-Plakette verfügt oder ob der Termin für die TÜV-Überprüfung von dem Fahrzeughalter überzogen wurde.

Derjenige Fahrzeughalter, der den TÜV überzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses Bußgeld kann sich im Rahmen von 15 – 60 Euro bewegen. Die Grundlage für das Bußgeld stellt dabei der Bußgeldkatalog dar. Im Zusammenhang mit dem TÜV räumt der Gesetzgeber den Fahrzeughaltern jedoch eine sogenannte Übergangsfrist ein, welche als Überziehung genutzt werden kann. Dementsprechend drohen die Sanktionen erst nach Ablauf von zwei Monaten, jedoch sollte jeder Fahrzeughalter nach Möglichkeit den anstehenden TÜV-Termin beachten und einhalten.

Die Überziehungsfristen beim TÜV und ihre Folgen gem. Bußgeldkatalog
eine Überziehung von 2 – 4 Monaten kostet 15 Euro Bußgeld
eine Überziehung von 4 – 8 Monaten kostet 25 Euro Bußgeld
eine Überziehung von über 8 Monaten kostet 60 Euro Bußgeld zzgl. eines Punktes im Verkehrszentralregister in Flensburg
Die Überziehungsfristen für die Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen für die eine Si­cher­heits­prü­fung vor­ge­schrie­ben ist und ihre Folgen gem. Bußgeldkatalog
eine Überziehung bis zu 2 Monaten kostet 15 Euro Bußgeld
eine Überziehung von 2 – 4 Monaten kostet 25 Euro Bußgeld
eine Überziehung von 4 – 8 Monaten kostet 60 Euro Bußgeld zzgl. eines Punktes im Verkehrszentralregister in Flensburg
eine Überziehung von über 8 Monaten kostet 75 Euro Bußgeld zzgl. eines Punktes im Verkehrszentralregister in Flensburg
Frist überzogen? Bei einer Verkehrskontrolle kann es schnell Ärger geben
Beachtet werden muss, dass die vorgenannten Bußgelder fällig werden, wenn der Autofahrer mit einem überzogenen TÜV oder einer überzogenen HU im Straßenverkehr angetroffen wird. Es ist hierbei absolut unerheblich, ob die Überziehung von dem Fahrzeughalter versehentlich oder mit Vorsatz begangen wurde. Wer also das Bußgeld oder den Punkt nicht riskieren möchte, der sollte den nächsten Termin für den TÜV oder die HU stets in einem Kalender notieren und auch rechtzeitig einen Termin bei der nächstgelegenen Werkstatt bzw. der Werkstatt des Vertrauens vereinbaren.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 07.12.2023 - 20:31 Uhr
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