Kündigung erhalten? Jetzt schnell handeln!

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Kostenlose& unverbindliche Prüfung der Kündigung



Kuendigung-Sofort-Hilfe - Kündigung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht kostenlosüberprüfen lassenKuendigung-Sofort-Hilfe - Kündigung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht kostenlosüberprüfen lassen

(firmenpresse) - www.kuendigung-sofort-hilfe.de hilft gekündigten Arbeitnehmern mit kostenloser Überprüfung der Kündigung



Die Internetplattform www.kuendigung-sofort-hilfe.de bietet eine kostenlose und unverbindliche Überprüfung der Kündigung für gekündigte Arbeitnehmer an. Die Kündigung wird durch einen erfahrenen Fachanwalt des Arbeitsrechts auf rechtliche oder inhaltliche Fehler überprüft. Bei entsprechendem Kundenwunsch wird in einem weiteren Schritt die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen übernommen. Als renommierte und lang eingesessene Fachanwaltskanzlei verfügt die Kanzlei Kotz über eine langjährige Erfahrung in Sachen Kündigungen.



Unsicherheit nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses kein Einzelfall



Über eine Million Arbeitsverhältnisse werden deutschlandweit jährlich gekündigt. Ob bei einem befristeten oder einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis - eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt selten in Einverständnis mit dem Arbeitnehmer und haben nicht selten existentielle Auswirkungen auf die Betroffenen. Sowohl wirtschaftliche, als auch Gründe in der Person können dem Arbeitgeber Anlass geben, das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzuführen. Betroffene fühlen sich oft alleingelassen.



In vielen Fällen fühlen sich die ehemaligen Arbeitnehmer betrogen und ungerecht behandelt. Aus Scham und Unsicherheit scheuen sich aber viele der Betroffenen sich gegen die Kündigung zu wehren und rechtliche Schritten gegen den Arbeitgeber einzuleiten.



Nur ungefähr 50 Prozent gehen gegen die ausgesprochene Kündigung vor, obwohl es in vielen Fällen lohnt, die Kündigung durch einen Rechtsanwalt mit Fachwissen überprüfen zu lassen. Für diese Probanden bietet das Internetportal www.kuendigung-sofot-hilfe.de nun eine zuverlässige und kostenlose Ersteinschätzung an. Zu verlieren hat der Gekündigte mit der kostenlosen und unverbindlichen Prüfung seiner Kündigung nichts. Im schlechtesten Fall wird die Wirksamkeit der Kündigung bestätigt und im besten Fall kann eine mögliche lukrative Abfindung die Folgen der Kündigung zumindest etwas abmildern.





Rechtzeitige Hilfe erspart den Betroffenen vermeidbare Umstände



Eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist für die allermeisten Arbeitnehmer ein Schicksalsschlag, der die Existenzgrundlage bedroht. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig Hilfe zu holen, um sich rechtliche Probleme zu ersparen. Für die gekündigten Arbeitnehmer ist es wichtig sich Hilfe innerhalb der ersten 3 Wochen nach Eingang der Kündigung zu suchen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen kann eine Kündigungsschutzklage nur noch mit einem nachträglichen Antrag auf Zulassung der Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Die Erfolgsaussichten sind jedoch sehr gering.



Ablauf der arbeitsrechtlichen Überprüfung



Um eine kostenlose Überprüfung der Kündigung in Anspruch zu nehmen füllt man bei dem Anbieter www.kuendigung-sofort-hilfe.de ein Kontaktformular aus. Dieses wird zusammen mit folgenden Daten und Dokumenten versandt:



Datum der Kündigung - Hier ist der Erhalt wichtig

das letzte Bruttogehalt

individuelle Daten zur Beschäftigung (Betriebsgröße, eventueller Kündigungsschutz oder Befristung des Arbeitsvertrages)

das Kündigungsschreiben

den Arbeitsvertrag

den Tarifvertrag

sofern vorhanden weitere betriebliche Vereinbarungen





Innerhalb von 24 Stunden erhält der Kunde eine erste individuelle Einschätzung zu seinem Fall. Das Ergebnis wird per E-Mail übersendet oder, sofern gewünscht, in einem telefonischen Kontakt mitgeteilt. Die Ersteinschätzung erhält Angaben zu eventuellen formellen oder rechtlichen Fehlern der Kündigung. Zudem werden Fragen zu einer Abfindung oder zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beantwortet. Die Kosten für eine weitere Vorgehensweise werden transparent und fair vorab dargestellt.



Rechtsanwaltskanzlei Kotz übernimmt auf Wunsch die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung



Sofern sich der Kunde nach der kostenlosen und unverbindlichen Überprüfung durch seine ausdrückliche Zustimmung dafür entscheidet, eine nähere Beratung in Anspruch zu nehmen steht ihm die Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen zur Seite. Die Klienten werden über die zu erwartenden Kosten vorab informiert. Gegebenenfalls ist auch die Gegenüberstellung der Auslagen mit einer zu erwartenden Abfindung möglich. Eine konkrete Handlungsempfehlung verspricht Hilfe bei der Entscheidungsfindung.



Fachanwalt mit 30-jähriger Berufserfahrung im Arbeitsrecht



Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans-Jürgen-Kotz bietet dank seiner 30-jährigen Berufserfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht kompetente und erfahrene Hilfe auch für schwierige Fälle und übernimmt bei Bedarf die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung.



In seiner beruflichen Laufbahn darf er auf zahlreiche Erfolge in der Vertretung von arbeitsrechtlichen Kündigungsfällen zurückblicken und hat durch seine fundierte und langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht einiges an Expertenwissen vorzuweisen.



Gemeinsam mit dem Betroffenen kann eine angemessene Abfindung oder eine mögliche Weiterbeschäftigung erzielt werden



Nicht immer zielt der Arbeitnehmer auf eine Weiterbeschäftigung ab. In diesem Fall kann der Fokus der Hilfe auf dem Aushandeln einer angemessenen Abfindung liegen. Arbeitgeber sind in der Regel gesetzlich zu keiner Abfindung verpflichtet, aber oftmals dazu bereit, diese zu zahlen, da ein Kündigungsschutzverfahren ein eher unkalkulierbares Kostenrisiko dargestellten könnte. Im Austausch für den Verzicht, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, willigen viele Arbeitgeber ein, eine Abfindung zu zahlen. So enden viele Fälle, in denen sich gegen eine Kündigung gewehrt wird, bereits im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich.



Kosten eines Rechtsbeistandes können von einer Privatrechtsschutzversicherung übernommen werden

Eine Privatrechtsschutzversicherung, welche zum Zeitpunkt der Kündigung bereits seit mindestens 3 Monaten besteht wird kann die Kosten eines Rechtsbeistandes oder gerichtliche Auslagen übernehmen. Im Zweifelsfall prüft die Kanzlei Kotz schon im Vorfeld die Möglichkeiten mit der Versicherung. Auch die Möglichkeit eine Prozesskostenhilfe zu beantragen ist in vielen Fällen begründet. Gerne berechnet die Kanzlei Kotz. ob diese Option zur Verfügung steht.



Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt kostenlos und unverbindlich prüfen



Eine Kündigung stellt für viele Arbeitnehmer ein einschneidender Rückschlag in die persönliche Lebensplanung dar, deshalb akzeptieren Sie niemals ohne weiteres eine Kündigung. Eine Überprüfung auf Wirksamkeit und die Information zu den Möglichkeiten einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung kostet nichts und gibt Ihnen die nötige Gewissheit.



Hier geht es direkt zum Überprüfungsformular.: Kündigung jetzt prüfen lassen!



Das Ausfüllen dauert nur maximal 5 Minuten und kann doch so viel helfen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Kreuztal bei Siegen. Über 30 Jahre Erfahrung.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwälte Kotz GbR
Dr. Christian Kotz
Siegener Str. 104 - 106
57223 Kreuztal
info(at)ra-kotz.de
02732 791079
https://www.ra-kotz.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.03.2018 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Christian Kotz
Stadt:

Kreuztal


Telefon: 02732 791079

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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