?Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde'
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"Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde"
Moderne Kommunikationstechnologie soll schnelle Hilfe im Notfall garantieren und Angehörige, Patienten, Ärzte und Pflegepersonal besser vernetzen. Zudem sollen feste Abläufe beschrieben werden, an die sich die Beteiligten im Falle einer Krise halten können.
Hospizarbeit und Palliativversorgung nachhaltig weiterzuentwickeln ist ein zentrales Anliegen der niedersächsischen Landesregierung. Mit finanzieller Unterstützung sind seit 2006 bereits 34 Palliativstützpunkte als Netzwerke der örtlichen Leistungserbringer der Hospizarbeit und Palliativversorgung entstanden. Eine flächendeckende Errichtung solcher Palliativstützpunkte ist damit nahezu erreicht.
Gesetzlich Versicherte haben seit April 2007 einen Anspruch auf eine sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine bessere häusliche Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sind seitdem im Sozialgesetzbuch V niedergelegt. Niedersachsen gehört zu den ersten Bundesländern, in denen die Leistungserbringer und die Krankenkassen einen Mustervertrag abgeschlossen haben. Auf dessen Grundlage sind bereits 14 Verträge über eine Versorgung vor Ort vereinbart worden.
Im Rahmen des Projekts PAALiativ sollen unter Mitwirkung von Krankenkassen auch tragfähige Geschäftsmodelle für eine mögliche künftige Verankerung dieser neuen Dienstleistung innerhalb der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung entwickelt werden.
Kontakt:
Thomas Spieker
Pressesprecher
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 4057
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Datum: 07.06.2010 - 20:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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