Was bei der Ablage zu beachten ist - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Was bei der Ablage zu beachten ist - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

ID: 2076948

Aufbewahrungsfristen für Dokumente, Rechnungen und Co.



Viele Geschäfte bieten einen digitalen Kassenbon an. (Bildquelle: ERGO Group)Viele Geschäfte bieten einen digitalen Kassenbon an. (Bildquelle: ERGO Group)

(firmenpresse) - Viele nutzen das Jahresende, um Ordnung in ihrer Ablage zu schaffen. Denn die meisten Dokumente, Belege oder Rechnungen wandern erstmal einfach nur in die Schublade. Aber welche Unterlagen können von dort aus direkt in den Papierkorb und welche nicht? Was bei den Aufbewahrungsfristen für Rechnungen, Steuererklärung und Co. gilt, was bei der digitalen Ablage zu beachten ist und wie die Entsorgung ordnungsgemäß erfolgt, beantwortet Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.





Kassenbelege, Quittungen und Kaufverträge besser aufbewahren



In vielen Supermärkten und Drogerien besteht mittlerweile die Möglichkeit, einen digitalen Kassenbon beispielsweise per E-Mail oder über die App zu erhalten. Das spart nicht nur Papier und ist gut für die Umwelt, sondern vermeidet auch die Frage: Wohin mit dem Beleg? Aber egal ob Papier oder digital: "Für alle Dinge, die Kunden länger benutzen wollen oder die mehr als nur alltägliche Verbrauchsartikel sind, sollten sie die Quittungen, Kassenbons und Kaufverträge mindestens zwei Jahre aufbewahren", so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. "Denn der Gewährleistungsanspruch bei beweglichen Gegenständen gilt meist für diesen Zeitraum." Gewähren Händler freiwillig eine längere Garantiezeit, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist dementsprechend. "Entsteht ein Mangel, müssen Käufer für die Reklamation den Erwerb beim Händler belegen können", erläutert die Rechtsexpertin. Für teure Anschaffungen wie Möbel, Smartphone oder Laptop kann es zudem sinnvoll sein, den Beleg auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus aufzubewahren, um bei Beschädigung oder Verlust den Wert bei der Versicherung nachweisen zu können.





Handwerkerrechnungen nicht wegwerfen



Für Rechnungen und Belege für Reparaturen und Wartungsarbeiten in Haus oder Wohnung gilt ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Handwerker die Rechnung gestellt hat. Sowohl Eigentümer als auch Mieter müssen laut Umsatzsteuergesetz für diesen Zeitraum belegen können, dass keine Schwarzarbeit vorlag, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. "Aber auch für mögliche Gewährleistungsansprüche ist es sinnvoll, die Rechnung aufzubewahren", rät Brandl. "Bei Um- oder Neubauten sowie größeren Arbeiten wie einer Dachsanierung gilt hier sogar eine Frist von fünf Jahren. Sie beginnt mit der offiziellen Abnahme des Kunden." Abweichende Verjährungsfristen können bei Vereinbarungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) bestehen.







Steuererklärung



Wer eine Steuererklärung abgibt, sollte alle Belege über Ausgaben sammeln, die unter Umständen geltend gemacht werden können. Ansonsten gilt: Alle Unterlagen und Belege rund um die Steuererklärung am besten so lange aufbewahren, bis der Bescheid rechtskräftig ist. Die Lohnsteuervereine empfehlen zudem, die Unterlagen mindestens vier Jahre aufzubewahren. Insbesondere, wenn der Steuerbescheid mit "vorläufig" oder "unter Vorbehalt der Nachprüfung" bezeichnet ist. "Aber auch ohne Vorläufigkeitsvermerk kann das Finanzamt das Dokument noch rückwirkend ändern", ergänzt Brandl. Übrigens: Wer mehr als 500.000 Euro im Jahr verdient, ist zur sechsjährigen Aufbewahrung seiner Unterlagen verpflichtet. Selbstständige müssen viele geschäftliche Unterlagen sogar bis zu zehn Jahre aufbewahren.





Digitale Ablage oder Papier?



Obwohl die Digitalisierung aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist, trudeln immer noch viele Dokumente und Unterlagen in Papierform ins Haus. Was bedeutet das für die Ablage? Ist es zum Beispiel ok, das Dokument nur digital zu speichern? "Verträge und Urkunden wie Lebensversicherung, Geburts- oder Heiratsurkunde müssen als Original in Papierform vorhanden sein", so die ERGO Juristin. "Auch ein Testament oder andere wichtige Dokumente, wie eine Patientenverfügung, gehören im Original in einen Ordner." Alles, was Verbraucher hingegen auf elektronischem Weg erhalten, können sie digital speichern. Es ist auch möglich, gedruckte Belege abzufotografieren oder einzuscannen, um sie digital aufzubewahren. Vor Gericht haben jedoch Originale eine deutlich höhere Beweiskraft. Übrigens: Ist die Aufbewahrungsfrist verstrichen, sollten vor allem vertrauliche und sensible Dokumente wie Verträge, aber auch Unterlagen wie Rechnungen mit Adressangaben oder Versandetiketten, aus denen sich Rückschlüsse über die Person ziehen lassen, nur geschreddert oder gut zerrissen im Müll landen.





Speichern in der Cloud



Um alle Dokumente und Unterlagen an einem zentralen Ort zu speichern und zu verwalten, ist für ein digitales Archiv ein Cloud-Service geeignet. Damit können Nutzer auch unterwegs und von jedem Gerät auf ihre Unterlagen zugreifen. Da die meisten Anbieter regelmäßige Back-ups durchführen, sind sie relativ gut vor Datenverlusten durch ein technisches Problem oder eine kaputte Festplatte geschützt. Ergänzend sollten aber auch eigene, regelmäßige Sicherungskopien nicht fehlen. Bei der Wahl des Cloud-Dienstes ist es außerdem wichtig, auf die Sicherheit zu achten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt Nutzern, sich auf der Website www.trusted-cloud.de zu informieren. Wichtig: Ein sicheres Passwort aus einer Kombination von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen ist Pflicht.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.273







Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.



Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
ergo(at)hartzkom.de
089 998 461-18
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  Mit schwarzem Blut und Leid zum Wohlstand des Westens | Dantse Dantse Die Vision hinter der Brille neu entdecken
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.12.2023 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2076948
Anzahl Zeichen: 6596

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 368 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Was bei der Ablage zu beachten ist - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Was ist in der Garage erlaubt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH ...
In Garagen steht oft mehr als nur das Auto: Fahrräder, Werkzeuge, alte Umzugskartons - der perfekte Abstellraum, oder? Nicht ganz. Denn wer seine Garage zweckentfremdet, riskiert ein Bußgeld. Was erlaubt ist und was nicht, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. D

Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH ...
Fast die Hälfte der Deutschen (44 Prozent) lebt mit Hund, Katze oder Maus zusammen. Insgesamt bereichern rund 34 Millionen tierische Mitbewohner den Alltag ihrer Besitzer. Neben viel Freude bringen sie aber auch viel Verantwortung mit sich. Pflichtbewusstsein und Aufmerksamkeit sind entscheidend, u

Nebenkosten unter der Lupe - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH ...
Einmal im Jahr flattert sie ins Haus: die Nebenkostenabrechnung. Oft folgt eine böse Überraschung. Nachzahlungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Doch nicht jede Forderung ist berechtigt. Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, weiß Rat. Wenn die "zwe


Weitere Mitteilungen von ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Mit schwarzem Blut und Leid zum Wohlstand des Westens | Dantse Dantse ...
Sklaverei, Kolonialismus - die Bausteine der westlichen Welt Sklaverei und Kolonialismus – diese Worte tragen die Last unermesslichen Leids. Sie sind nicht nur Begriffe aus vergangenen Zeiten, sondern die Grundpfeiler, auf denen die moderne Welt erbaut wurde. Menschen wurden zu Handelswaren de

Mit Steuervorteil Gutes tun ...
Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Im Advent steigt die Spendenbereitschaft enorm an. Rund 20 Prozent der Spenden eines Jahres werden laut Statistischem Bundesamt in diesem Zeitraum getätigt. Die vorweihnachtliche Stimmung öffnet die Herzen der Menschen und fördert Solidarität und Großzügigkeit d

Lügendetektor: Zwischen Hollywood und Rechtsstaat ...
1. Was ist ein Polygraph? Polygraphen (griechisch für "Vielschreiber"), umgangssprachlich als Lügendetektoren bekannt, sind Instrumente, die zur Messung verschiedener physiologischer Parameter verwendet werden, um Stress zu erkennen und daraus Indizien dafür abzuleiten, ob eine Perso

Einsatz für Ukraine: Mykhailo Romanenko & Volontäre ...
Mykhailo Romanenko, Gründer von Eternity INC und Unternehmer im IT-Bereich, bekannt als einer der reichsten Bitcoin-Inhaber, ist nicht nur für seine beruflichen Erfolge bekannt, sondern auch für seine karitative Arbeit. Er ist aktiv in der "NGO Volunteer Initiative of Ukraine" und in de


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z