Rahmenbedingungen im Befristungsrecht neu justieren: Keine sachgrundlose Befristung mehr
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Rahmenbedingungen im Befristungsrecht neu justieren: Keine sachgrundlose Befristung mehr
Anlaesslich der Einbringung eines SPD-Antrags zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung in den Bundestag erklaert die
arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird den Antrag "Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung" am Donnerstag in erster Lesung in den Bundestag einbringen. Er hat das Ziel, alle Formen der sachgrundlosen Befristung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu streichen. Mit sachgrundlosen Befristungen wird Beschaeftigten eine langfristige Perspektive verweigert.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen jedoch ein Mindestmass an Sicherheit, um sich gesellschaftlich zu engagieren oder eine Familie zu gruenden.
Nur ein gesichertes Arbeitsverhaeltnis bietet ein geeignetes Fundament, um gute Arbeitsbedingungen einfordern zu koennen. Wer auf eine Entfristung oder einen Anschlussvertrag hofft, wird eher nicht auf die Bezahlung seiner Ueberstunden bestehen und scheut sich, auch andere ihm zustehenden Rechte wahrzunehmen.
Nachweislich schneiden durchweg alle relevanten Arbeitsbedingungen, insbesondere Lohnhoehe sowie Aufstiegs- und Weiterbildungsmoeglichkeiten bei befristeten Beschaeftigten deutlich schlechter ab als bei Unbefristeten.
Die Zahl der Befristeten ist stark gestiegen, und gleichzeitig nimmt die Zahl der Unbefristeten ab. Dies ist eine falsche Entwicklung, die den Kuendigungsschutz aushoehlt. Fast jeder zehnte Beschaeftigte arbeitet inzwischen in einem befristeten Arbeitsverhaeltnis; knapp jeder zweite neu abgeschlossene Vertrag ist inzwischen nur noch befristet (Statistisches Bundesamt).
Die sachgrundlose Befristung ist bis zu einer Hoechstdauer von zwei Jahren zugelassen. Sie wurde Ende 2000 auf Neueinstellungen beschraenkt. Durch eine Vielzahl an Studien ist inzwischen belegt, dass befristete Beschaeftigung die Beschaeftigungsaussichten weder verbessert noch verschlechtert.
Nur noch bei jeder dritten offenen Stelle handelt es sich um einen regulaeren, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob.
Auch die sachgrundlose Befristung fuer Aeltere hat in Untersuchungen schlecht abgeschnitten. Sie hat nachweislich keinerlei Einfluss auf die Einstellungspraxis in den Unternehmen. Es gibt daher auch keine sachliche Rechtfertigung die Befristungsmoeglichkeit fuer Aeltere und fuer neugegruendeten Unternehmen bestehen zu lassen. Beschaeftigte muessen ihr Leben planen koennen. Flexible Beschaeftigung ist weiter moeglich. Es gibt eine breite Palette von Sachgruenden, die eine Befristung rechtfertigen. Dank einer Vielzahl von gesetzlichen Befristungsgruenden koennen Unternehmens-Beduerfnisse nach nur voruebergehender Beschaeftigung abgedeckt werden, und das Teilzeit- und Befristungsgesetz nennt zudem nur Beispiele.
Durch ihre zunehmende Ausbreitung hat sich die sachgrundlose Befristung zu einem Abbau des Kuendigungsschutzes durch die Hintertuer entwickelt. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
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Datum: 08.06.2010 - 12:47 Uhr
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