Winterdienst ist steuerlich abzugsfähig

Winterdienst ist steuerlich abzugsfähig

ID: 2080197
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Davon profitieren vor allem Immobilienbesitzer. Sie können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie absetzen, sondern auch den Streu- und Winterdienst in der kalten Jahreszeit. Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten, die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen sollte. Wer den Schnee von einem Winterdienst räumen lässt, kann die Kosten dafür steuersparend absetzen. Dies gilt sowohl für das eigene Grundstück als auch für den angrenzenden öffentlichen Raum: Verpflichtet die Kommune die Anlieger, den Gehweg vor dem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten, so können Eigentümer diese Dienstleistung an eine Firma delegieren und deren Rechnung von der Steuer abziehen - im Rahmen der vorgesehenen Summen und natürlich nur bei Vorlage einer ordentlichen Rechnung, die Lohnkosten ausweist und per Überweisung beglichen wurde.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) ist der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens. Im bundesweiten Netzwerk beraten unabhängige Experten Bauherren und Immobilienkäufer in allen Fragen des Bauens, Kaufens und Sanierens. Dabei vertritt der VPB die Interessen der privaten Bauherren gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Industrie.



PresseKontakt / Agentur:

Bonitomedia GmbH
Florian Ziem
Karlstraße 34
64283 Darmstadt
office(at)bonitomedia.com
+49 (0)6151 / 15950-0
http://www.bonitomedia.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Volle Ladung, lange Leistung: Mit einem Speicher macht der Kaminofen gerne Überstunden Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.01.2024 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2080197
Anzahl Zeichen: 1064

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Cornelia Dörries
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (0)30 / 278901-22

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 167 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Winterdienst ist steuerlich abzugsfähig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Verband Privater Bauherren e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kostenrisiko Baugrund ...

Wer ein Neubauvorhaben in Angriff nimmt, hat normalerweise eine genaue Vorstellung von seinem Projekt und dessen künftiger Ausstattung - sowie vom dafür erforderlichen Kostenrahmen. Doch bei der Planung der Finanzierung gerät häufig ein im Wortsi ...

Sommerbaustelle: Vorsicht bei Regen ...

Die Sommerzeit ist zugleich Baustellen-Hochsaison. Kein Wunder: Bei freundlichen Außentemperaturen und mehr als 10 Stunden Tageslicht lässt sich viel erledigen. Doch auch in der warmen Jahreszeit sollten Bauherren darauf achten, dass die erstellte ...

Beim Altbaukauf nach Plänen und Baugenehmigung fragen ...

Wer ein Bestandsgebäude kauft, sollte die Verkäufer unbedingt nach den Plänen, Berechnungen und der Baugenehmigung des Hauses fragen; diese möglichst vor dem Kauf einsehen und sich beim Kauf auch aushändigen lassen, empfiehlt der Verband Private ...

Alle Meldungen von Verband Privater Bauherren e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z