Gesundheitsminister einigen sich bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung

Gesundheitsminister einigen sich bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung

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Gesundheitsminister einigen sich bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung



(pressrelations) -
Brüssel - Am Dienstag hat sich der Rat der EU-Gesundheitsminister auf einen Standpunkt zu den Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung geeinigt. Damit wurde nach einem jahrelangen Streit zwischen den Mitgliedstaaten ein erster wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Patienten unternommen. Bereits 2008 hatte die Europäische Kommission einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt und das Europäische Parlament hatte schon im Frühjahr 2009 den Vorschlag mit einigen wichtigen Änderungen unterstützt. Der Ministerrat hatte sich unter schwedischer Präsidentschaft zunächst nicht einigen können, aber die jetzige Einigung macht den Weg frei für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

"Es ist wichtig, dass der Ministerrat endlich seine Position festgelegt hat. Die Haltung vieler Mitgliedstaaten war zynisch. Der Europäische Gerichtshof hat Patienten eindeutig das Recht zugesprochen, eine geplante Behandlung auch im Ausland durchzuführen. Wenn einzelne Mitgliedstaaten (nicht so in Deutschland) die Patienten immer wieder auf den Klageweg des EuGH verwiesen haben, ist dies unerträglich, denn Patienten sind ohnehin in einer schwachen Position und ein jahrelanges Verfahren durch alle Instanzen kann dazu führen, dass der Patient verstorben ist, bevor ein endgültige Urteil gesprochen ist. Daher war es wichtig, dass der Ministerrat sich überhaupt geeinigt hat. Die deutschen Anbieter im Gesundheitswesen können von der Richtlinie profitieren, da unser Gesundheitssystem im europäischen Vergleich gut ist. Dadurch können zusätzliche Einnahmen durch Patienten aus anderen Ländern erzielt werden", so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese.

Liese wies darauf hin, dass die Rechte der Patienten durch die Beschlüsse des Europäischen Parlaments weit umfassender und stärker unterstützt wurden als durch die Vorschläge der Gesundheitsminister und rechnet daher damit, dass das Parlament im weiteren Verfahren den Ministerrat zu Abänderungen zwingen wird. "Wichtige Punkte für das Europäische Parlament waren, dass vor allem Patienten die an seltenen Krankheiten leiden unterstützt werden. Hier hat der Ministerrat nur sehr wenig getan. Außerdem möchten wir, dass bei einer geplanten Behandlung, die genehmigt werden muss, der Patient einen Gutschein bekommt, damit er nicht mit seinem Privatvermögen in Vorkasse treten muss. Zuletzt hatte das Europäische Parlament auch deutlicher als der Ministerrat darauf hingewiesen, dass ethisch umstrittene Verfahren nur dann von der Krankenkasse erstattet werden, wenn sie unter den gleichen Regeln durchgeführt werden, die auch im Inland gelten. Bei DNA-Tests und bei künstlicher Befruchtung darf unser ethischer Standard nicht durch die Richtlinie untergraben werden. Ich bin Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler sehr dankbar, dass er eine entsprechende Klarstellung durch das Europäische Parlament öffentlich unterstützt hat", so der Arzt und Abgeordnete Peter Liese abschließend.




Kontakt
Dr. med. Peter Liese
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Fax +32-2-28 49981
Europäisches Parlament ASP 10 E 158
B- 1047 Bruxelles
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Datum: 08.06.2010 - 20:17 Uhr
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