Ski und Rodel gut
ARAG Experten geben Tipps zur Vermeidung von Unfällen
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Die Deutschen sind Wintersport-Fans. Neben hohen TV-Einschaltquoten beim Neujahrsspringen, der Vier-Schanzen-Tournee oder dem Super-G zeugen auch ausgebuchte Ferienorte im Allgäu, Zillertal oder in Tirol von der Begeisterung für Ski und Snowboard. Wer schon einmal Winterurlaub gemacht hat, weiß die Vorzüge zu schätzen: frische Luft, viel Bewegung, im besten Fall blauer Himmel und Sonne bei Minusgraden und fluffigem Schnee. Aber es gibt auch eine Schattenseite und das ist die Vielzahl von Unfällen. ARAG Experten nehmen die aktuelle Saison zum Anlass, auf Regeln im Schnee-Verkehr hinzuweisen.
Hohes Verletzungsrisiko
Die Übersicht der ARAG-ASU (Auswertungsstelle für Skiunfälle in Kooperation mit der Stiftung für Sicherheit im Skisport) zeigt, wie viele unterschiedliche Verletzungen man sich auf den Pisten zufügen kann. Besonders häufig betroffen sind die Knie, gefolgt von Schultern sowie Hüfte und Oberschenkeln, nicht selten verbunden mit stationären Aufenthalten im Krankenhaus und möglicherweise sogar mit notwendiger Operation. Noch dramatischer ist allerdings, dass auch immer wieder tödliche Unfälle passieren, sei es durch Abkommen von der Skipiste oder aber auch durch Kollisionen. Viele dieser Unglücksfälle wären zu vermeiden, wenn trotz allen Spaßes auch etwas Vernunft walten würde, denn oft geht es um Selbstüberschätzung oder eine zu hohe Risikofreude. ARAG Experten betonen, dass es nicht ohne Grund auch auf der Piste eine Art Verkehrsregeln gibt: Die sogenannten FIS-Regeln sind benannt nach dem internationalen Skiverband Federation Internationale de Ski und gelten weltweit.
Oberster Grundsatz: Rücksicht
Viel zu oft gefährdet man sich nicht nur selbst, sondern zieht andere in Mitleidenschaft. Insbesondere deshalb ist ein internationales Regelwerk unumgänglich. Und so ruft die erste Regel dementsprechend dazu auf, Rücksicht auf Mitsportler zu nehmen, das heißt, so zu fahren, dass niemand anders gefährdet wird. Dazu gehört die Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Beides muss dem eigenen Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst sein, erklären ARAG Experten. Außerdem muss schon die Fahrspur von dem Ski- oder Snowboardfahrer, der von hinten kommt, so gewählt sein, dass er andere nicht gefährdet. Überholt werden darf übrigens durchaus von oben und von unten, von rechts und von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Verpflichtet zur Hilfeleistung
Besondere Vorsicht gilt, wenn man in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will: Es gilt, sich nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere passieren kann. ARAG-Experten warnen vor allem davor, auf der Piste anzuhalten, insbesondere an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen, um keine Gefahrenquelle darzustellen. Darauf ist auch zu achten, wenn Auf- oder Abstieg zu Fuß erfolgen, denn dazu darf nur der Rand der Abfahrt genutzt werden. Ohnehin sind alle Markierungen und Signalisationen natürlich zu beachten. Und auch wenn dies selbstredend ist: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. Und ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht - bei einem Unfall müssen die Personalien angegeben werden.
FIS-Regeln gerichtlich anerkannt
Auch wenn die FIS-Regeln offiziell nicht als Gesetz angelegt sind, gilt ihre Nichteinhaltung als Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht. Gerichte ziehen die Befolgung oder Missachtung durchaus in Prozessen heran. Daher raten ARAG Experten unbedingt dazu, sich das Regelwerk zu verinnerlichen; dies geht einfach anhand der übersichtlichen ARAG-Checkliste. Auch seinen Kindern sollte man trotz Ski-Schule die Inhalte regelmäßig immer wieder nahebringen. Denn abgesehen davon, dass sie bei einer Kollision oft die Schwächeren sind, macht die Schuldfrage tatsächlich auch vor ihnen nicht halt. So verurteilte das Landgericht Coburg einen Achtjährigen zur hälftigen Mitschuld an einem Unfall, bei dem sich der andere betroffene Skifahrer einen komplizierten Armbruch zufügte. Der Junge sei als bereits erfahrener Abfahrtsläufer in der Lage gewesen, den Unfall zu vermeiden, habe aber gegen die FIS-Regeln verstoßen und sei nicht aufmerksam genug gefahren (Az.: 23 736/05).
Keine Ausnahme für Rodler
Aber nicht nur Ski- und Snowboardfahrer sind angesprochen. Die FIS-Regeln gelten vielmehr als Maßstab für alle Wintersportler zur Vermeidung von Unfällen, somit auch für Langläufer, Tourengeher und Rodler. In einem konkreten Fall wurde ein Rodler, der beim Rodeln einen Fußgänger mittelschwer verletzt hatte, zu Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlung verurteilt. Die Richter sahen hier das geforderte Fahren auf Sicht nicht umgesetzt, da der Rodler mit 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war und laut ARAG Experten nachweislich weder rechtzeitig noch mit vollem Einsatz gebremst hatte. Da er sich noch dazu auf keiner reinen Rodelbahn befand, wäre umso mehr Rücksicht gefordert gewesen (Oberlandesgericht München, Az.: 7 U 1195/21).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/krankenzusatzversicherung/gesundheits-ratgeber/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
rodel
arag
experten
wintersport
fis
regel
schnee
verkehr
verletzungsrisiko
arag
asu
skisport
piste
skipiste
kollision
skiverband
knie
schulter
oberschenkel
huefte
ruecksicht
regelwerk
abfahrt
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 01.02.2024 - 13:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2081440
Anzahl Zeichen: 6126
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 316 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ski und Rodel gut"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wenn der Richter küsst statt urteilt Flirts am Arbeitsplatz können durchaus charmant sein, solange beide freiwillig mitspielen. Doch spätestens bei ungewollten Küssen endet jede Romanze abrupt im Bereich des Strafrechts. Und wer sollte dies besser wissen als ein Jurist? In einem konkreten Fall
Sommerurlaub ohne Stress: Diese Rechte haben Reisende ...
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che
Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Vision Help Stiftung von Carsten Aust mit gemeindebasierten Projekten ...
In Städten wie Manila gibt es aufgrund zahlreicher unterernährter und kranker Kinder jede Menge Hilfsbedarf. Das Team von Carsten Aust hat deswegen das Programm "Mercy Ministry" auf den Weg gebracht, das eine gute Versorgung für Kinder mit Unterernährung und Gesundheitsproblemen leiste
Zum Valentinstag: Heiße Geschenkideen von Feuerwear für die Liebsten ...
Köln im Januar 2024 – Was kann es Schöneres geben, als seinem Lieblingsmenschen zum Tag der Liebe eine Freude zu machen? Die aus gebrauchtem Feuerwehrschlauch gefertigte Unikate von Feuerwear sind durch ihr besonderes Material langlebig und robust. Mit ihren individuellen Spuren und Aufdrucken a
ARAG Recht schnell... ...
+++ Führerscheinentzug nach E-Scooter-Fahrt +++ Wer mit einem E-Scooter fährt, obwohl er absolut fahruntüchtig ist, verliert seine Fahrerlaubnis. Es greife die Regelvermutung des Paragrafen 69 Strafgesetzbuch, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Braunschweig. Von der Vermutung sei
BOWE GROUP beteiligt sich mehrheitlich an Solcon ...
Die BOWE GROUP, ein führender Anbieter integrierter Automatisierungstechnologie mit Hauptsitz in Augsburg, Deutschland, hat eine Mehrheitsbeteiligung an der Solcon Systemtechnik GmbH, Lübeck, erworben. Mit diesem Schritt erweitert die BOWE GROUP ihr Portfolio insbesondere um leistungsstarke elektr




