ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

(firmenpresse) - +++ Vorsicht Müllfahrzeug +++
Wer an einem Müllabfuhrfahrzeug vorbeifährt, das erkennbar im Einsatz ist, muss sein Fahrverhalten entsprechend einstellen und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass Passierende nicht uneingeschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen dürfen (Az.: VI ZR 77/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.
+++ Urlaubsgeld: keine einseitige Umstellung auf monatliche Zahlung +++
Ein Arbeitgeber kann das Urlaubsgeld nicht einseitig von einer bisher jährlichen Einmalzahlung auf monatliche Zahlungen umstellen, damit der Mindestlohn erreicht wird. Die Regel, wonach ein Schuldner "im Zweifel" früher zahlen darf, hilft dem Arbeitgeber nach Auskunft der ARAG Experten laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg nicht weiter (Az.: 3 Sa 4/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LAG Baden-Württemberg.
+++ Rückschnitt einer Hecke kann ausgeschlossen sein +++
Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht den Rückschnitt einer zu hohen Hecke verlangen, wenn er selbst an der Grundstücksgrenze nachbarrechtswidrige Bepflanzungen vorgenommen hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach in einem solchen Fall ein treuwidriges Verhalten vorliege (Az.: 2 S 85/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des LG Frankenthal.
Themen in dieser Pressemitteilung:
arag
experten
recht
schnell
muellfahrzeug
muellabfuhrfahrzeug
muellwerker
urlaubsgeld
einmalzahlung
monatlich
arbeitgeber
mindestlohn
rueckschnitt
hecke
bepfanzung
nachbarrechtswidrig
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 21.02.2024 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2083841
Anzahl Zeichen: 2039
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 302 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).