Neuerungen in der Entgeltabrechnung - ein Update 2024

Neuerungen in der Entgeltabrechnung - ein Update 2024

ID: 2084963
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Essen - Auch zum Jahresbeginn 2024 sind - neben neuen Bemessungsgrenzen - wieder zahlreiche weitere Neuerungen in der Entgeltabrechnung umzusetzen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, gibt eine Übersicht über diese Neuerungen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit -, die bei der Umsetzung helfen soll.



Neuer Mindestlohn und seine Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Seit dem 01.01.2024 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn i. H. von 12,41 EUR. Daran anknüpfend beträgt die neue Geringfügigkeitsgrenze seit dem 01.01.2024 538 EUR (12,41 EUR x 130 : 3 = 537,77 EUR aufgerundet auf 538 EUR). "Handlungsbedarf entsteht bei Beschäftigten, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt zwar mehr als 520 EUR, aber nicht mehr als 538 EUR beträgt", erklärt Steuerberater Roland Franz.



Neue Werte für Mindestausbildungsvergütungen

Für die im Kalenderjahr 2024 beginnenden Ausbildungsverhältnisse ist im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung von mindestens 649 EUR zu zahlen (Die Bekanntmachung über die Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung in Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz (2024) wurde am 18.10.2023 im BGBI 2023 I Nr. 279 veröffentlicht).



Änderungen bei der Schwerbehindertenabgabe

Das Neunte Sozialgesetzbuch verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, in einem bestimmten Mindestumfang schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese wird ab 2024 zum Teil deutlich erhöht.



Neue Meldepflichten für Arbeitgeber bei Inanspruchnahme von Elternzeit

Ab 2024 müssen sowohl der Beginn als auch das Ende einer Elternzeit elektronisch von den Arbeitgebern an die Krankenkassen gemeldet werden. Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass die Meldepflicht nur Elternzeiten betrifft, die nach dem 31.12.2023 beginnen.





GKV-Ausfüllhilfe sv.net wird durch das SV-Meldeportal ersetzt

Die bisherige Anwendung sv.net wird zwar übergangsweise noch bis zum 29.02.2024 weiterlaufen. Aber bereits seit dem 01.01.2024 steht sv.net jedoch nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Anwender können Daten aus sv.net nicht in das SV-Meldeportal übernehmen.



Unbedenklichkeitsbescheinigung - ab 2024 nur noch elektronisch

Unbedenklichkeitsbescheinigungen können und dürfen ab 2024 nur noch elektronisch beantragt und versendet werden. "Sofern Arbeitgeber bislang bereits von einem Abonnement in der papiergebundenen Version Gebrauch gemacht haben, ist das Abonnement mit Beginn des elektronischen Verfahrens neu zu beantragen", erklärt Steuerberater Roland Franz.



Anspruch auf Freistellung und/oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Ab 2024 gilt - zunächst befristet bis zum 31.12.2025 -, dass jeder Elternteil für jedes Kind bis zu 15 (Alleinerziehende: 30) Arbeitstage Kinderkrankengeld beziehen kann. Insgesamt ist der Anspruch bei mehreren Kindern auf 35 (Alleinerziehende: 70) Arbeitstage begrenzt.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Psychische Gesundheit - 85 % der Deutschen wünschen sich Unterstützung vom Arbeitgeber Eilt: 100 mal wirksamer gegen Krebs - Blockbuster gegen Krebs. Massives Kaufsignal.Neuer 503% Biotech Hot Stock nach 3.296% mit BioNTech ($BNTX), 10.996% mit Pfizer ($PFE), 31.205% mit Amgen ($AMG) und 134.452% mit Biogen ($BIIB)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.02.2024 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2084963
Anzahl Zeichen: 3364

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 369 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neuerungen in der Entgeltabrechnung - ein Update 2024"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz& Partner, Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mehrergebnis - und was davon übrig bleibt ...

Essen - Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder hätten die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro bei der Umsatzsteuer geführt. Roland Franz, G ...

Alle Meldungen von Roland Franz& Partner, Steuerberater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z