Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz: Was offline illegal ist, muss auch online illegal

Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz: Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein

ID: 2085376

(PresseBox) - Am 17. Februar 2024 trat der Digital Services Act als EU-Verordnung für alle Onlinedienste in Europa in Kraft. Er ergänzt geltende Regeln für Plattformbetreiber, legt Sorgfaltspflichten fest und was künftig im Impressum auf Webseiten stehen muss – auch bei kleinen Unternehmen. Die Details erklärt Larissa von Paulgerg, Datenschutzexpertin bei Ecovis in München.

Das europäische Gesetz Digital Services Act, DSA, (EU-Verordnung 2022/2065) ist für alle Onlinedienste in Europa wirksam. Eine weitere nationale Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bedarf es nicht. Der DSA regelt als digitalpolitisches Regelwerk künftig die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU. „Zusammen mit dem bereits geltenden Digital Markets Act, also dem DMA, sollen die Regelungen das Grundgesetz für das Internet sein“, sagt Ecovis-Datenschutzexpertin Larissa von Paulgerg in München. Ziel ist es, zum einen Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Dienstleistern zu schaffen und zum anderen Verbrauchern in Europa Rechtsschutzmöglichkeiten zu geben.

Für wen gilt der DSA?

Grundsätzlich gilt der DSA für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten, die ihren Sitz in der EU haben oder ihre Dienste in der EU anbieten (Marktortprinzip). Zu den Vermittlungsdiensten gehört sowohl die reine Durchleitung von Informationen in einem Kommunikationsnetzwerk als auch ein Hosting. Die Größe des Dienstes spielt keine Rolle, denn sowohl Kleinstunternehmen als auch sehr große Unternehmen sind betroffen. Unterschiedlich ist lediglich der Umfang der zu befolgenden Regelungen und Sorgfaltspflichten. Sie variieren in Abhängigkeit von der Art und Größe des Dienstes und bauen aufeinander auf.

Welche Compliance-Anforderungen sind umzusetzen?

Unternehmen müssen beispielsweise Meldewege und Beschwerdestellen einrichten, Transparenzpflichten erfüllen und Kontaktmöglichkeiten bieten. Dabei ist das Herzstück des DSA, den Verbrauchern und Nutzern der Dienste eine sichere und transparente Online-Umgebung zu ermöglichen. Zu den neuen Pflichten zählen:



Einrichten konkreter Beschwerde-Möglichkeiten, damit Verbraucher Verstöße melden können.

Verbot von „Dark Patterns“, also das Verbot, Entscheidungen zu manipulieren.

Der Schutz Minderjähriger mit dem Verbot von Profiling.

Bessere Moderation, Einrichtung von Mechanismen zum Eindämmen und Nachverfolgen illegaler Inhalte.

Schaffung klarer und direkter Kommunikationswege und Kontaktmöglichkeiten.

Aufklärung bezüglich verwendeter Algorithmen und Empfehlungssysteme.

Das deutsche Umsetzungsgesetz Digitale-Dienste-Gesetz

Das deutsche Umsetzungsgesetz für den DSA wird Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) heißen und wohl frühestens Ende März 2024 in Kraft treten. Das Gesetz soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung DSA anpassen. Erst wenn das DDG gilt, kann die deutsche DSA-Aufsicht, die bei der Bundesnetzagentur als zuständige nationale Koordinierungsstelle angesiedelt sein wird, ihre Aufgabe übernehmen.

Das DDG sieht vor, sowohl das Telemediengesetz (TMG) als auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu ersetzen. Sie treten dann außer Kraft. Ihre Regelungsgegenstände sollen vollständig in dem DSA und dem DDG aufgehen. Der Begriff „Telemedien“ verschwindet aus den nationalen Gesetzen und wird im Einklang mit der neuen europäischen Terminologie durch den Begriff „digitale Dienste“ ersetzt.

Was jeden Internetseitenbetreiber betrifft

Durch das Inkrafttreten des DDG wird die bisher in Paragraph 5 TMG geregelte Impressumspflicht in Paragraph 5 DDG überführt. Inhaltlich sieht die neue Vorschrift auf den ersten Blick im Vergleich zur Vorgängernorm des Paragraph 5 TMG keine Änderungen vor. Vielmehr legt der Wortlaut des Paragraphen 5 DDG nahe, dass die bislang geltenden Vorgaben an ein rechtskonformes Impressum zukünftig in Paragraph 5 DDG fortgeführt werden.

Das sollten Unternehmen jetzt tun

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten das Impressum ihrer Homepage überprüfen: Wichtig ist, dass Unternehmen in ihrem Impressum zukünftig nicht mehr auf Paragraph 5 TMG, sondern nur noch auf Paragraph 5 DDG verweisen dürfen. „Für betroffene Unternehmen besteht zumindest ein redaktioneller Anpassungsbedarf. Ein Verstoß gegen diese Pflicht sollten sie nicht auf die leichte Schulter nehmen“, sagt von Paulgerg. „Denn verletzen Unternehmen die Impressumspflicht aus Paragraph 5 DDG, kann die nach dem DDG zuständige Bundesnetzagentur eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Bruttojahresumsatzes verhängen.“

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Welche Aufbewahrungsfristen für die Buchhaltung gelten und welche Unterlagen Betriebe jetzt vernichten können Unternehmensschließung: Mit diesen Schritten läuft die Abwicklung in Deutschland ab
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 04.03.2024 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2085376
Anzahl Zeichen: 4889

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Larissa von PaulgergMichaela Diesendorf
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (89) 217516-700+49 (89) 5898-2672

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 322 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz: Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


Unternehmensschließung: Mit diesen Schritten läuft die Abwicklung in Deutschland ab ...
Wollen Geschäftsführung und Gesellschafter eine GmbH liquidieren, ist ein ordnungsgemäßes Schließungsverfahren zu befolgen. Warum es so wichtig ist, eine Unternehmensschließung korrekt in einzelnen Schritten durchzuführen, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Richard Hoffmann in Heidelberg. Eine Unte

Offenlegungsfrist: Unternehmen müssen Jahresabschluss 2022 erst am 2. April 2024 einreichen ...
Nicht nur DAX-Unternehmen, sondern auch alle Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss offenlegen. Doch die Form der jeweiligen Offenlegung ist nicht bei jedem Unternehmen gleich. Als Faustregel gilt: Je größer ein Unternehmen ist, desto umfangreicher sind auch seine Offenlegungspflichte

Die Entdeckungsbohrung enthielt mehr als eine Oz/Tonne kombiniertes Platin und Palladium auf 7,75 Metern ...
Power Nickel Inc. (das „Unternehmen“ oder „Power Nickel“) (TSX-V: PNPN, OTCBB: PNPNF, Frankfurt: IVVI) freut sich bekannt zu geben, dass Bohrloch PN-24-047 des Bohrprogramms, das auf die Weiterverfolgung des hochgradigen PGM-Abschnitts Wildcat abzielt, die erwartete mineralisierte Zone etwa

E-Rechnung: Die digitale Rechnung als Chance für Unternehmen ...
Mit der E-Rechnung kommen auf Betriebe wesentliche Veränderungen zu. Die Ecovis-Experten erläutern, welche Aspekte Unternehmen jetzt bedenken sollten und bei welchen Entscheidungen sie sich noch Zeit lassen können. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ordnungsgemäße Rechnungen ausstell


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z