Steuerliche Vorteile durch ein Mobilitätsbudget als Benefit

Steuerliche Vorteile durch ein Mobilitätsbudget als Benefit

ID: 2086006

Im Rahmen der nachhaltigen Mobilität bietet der Gesetzgeber Arbeitgebern Anreize, den Angestellten ein Mobilitätsbudget als Benefit einzuräumen. Ihnen stehen drei Modelle zur Verfügung, die Leistungen den Mitarbeitern zu übertragen, wovon sich eine für beide Seiten definitiv nicht auszahlt. Unternehmen erzielen einen Vorteil, wenn sie gezielt dazu beitragen, die Emissionen zu senken.



Rückerstattung der Fahrtkosten

Das erste Modell garantiert Nutzern das höchste Budget und Arbeitgebern die nützlichsten Steuervorteile. Firmen legen mit ihren Beschäftigten fest, dass diese ein bestimmtes öffentliches oder privates Verkehrsmittel nutzen, um zwischen der Arbeitsstelle und der Privatunterkunft zu pendeln. Sie sollen Anreize schaffen, dass die Mitarbeitenden das Mobilitätsbudget für ein nachhaltiges und umweltschonendes Mobilitätsmittel verwenden. Zu diesen zählen unter anderem die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Tram. Das Budget deckt etwaige Kosten für die Nutzung eines privaten Verkehrsmittels wie das Fahrrad oder der E-Scooter. Diese mobilen Fahrzeuge stehen umweltbelastenden Verkehrsmitteln wie das Fahrzeug mit dem Verbrennungsmotor und Flugzeug für Dienstreisen gegenüber.

Die Gewährung des Barlohns im Vergleich zu einem Sachlohn ergibt sich aus der Steuersenkung für den Benefit. Für jeden Nutzer des Angebots gewährt das Einkommenssteuergesetz einen Freibetrag. Der steuerfrei auf der Lohnabrechnung aufgeführt wird, sofern ein Mitarbeiter das Budget ausschöpft. Für Arbeitgeber fallen innerhalb der Höchstgrenze keine zusätzlichen Abgaben an, was sie im Vergleich zur direkten Lohnerhöhung bevorteilt. Löhne und Gehälter sind in voller Höhe steuerrechtlich abzurechnen. Vom gewünschten Netto bleibt deutlich weniger übrig als die Abrechnung einer Zusatzleistung zur Lohnzahlung.

Das erste Modell garantiert Nutzern das höchste Budget und Arbeitgebern die nützlichsten Steuervorteile. Firmen legen mit ihren Beschäftigten fest, dass diese ein bestimmtes öffentliches oder privates Verkehrsmittel nutzen, um zwischen der Arbeitsstelle und der Privatunterkunft zu pendeln. Sie sollen Anreize schaffen, dass die Mitarbeitenden das Mobilitätsbudget für ein nachhaltiges und umweltschonendes Mobilitätsmittel verwenden. Zu diesen zählen unter anderem die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Tram. Das Budget deckt etwaige Kosten für die Nutzung eines privaten Verkehrsmittels wie das Fahrrad oder der E-Scooter. Diese mobilen Fahrzeuge stehen umweltbelastenden Verkehrsmitteln wie das Fahrzeug mit dem Verbrennungsmotor und Flugzeug für Dienstreisen gegenüber.

Sachgutschein für die Mobilität

Gutscheine mit einem eingetragenen Freibetrag benachteiligen beide Seiten. Die Abgeordneten einigte sich auf einen Steuerfreibetrag von 50,00 Euro. Der als Mobilitätszuschuss den Angestellten der Unternehmen zur Verfügung stehen. In Metropolen und Ballungsräumen reicht das Budget kaum aus, um damit die Realkosten für die Mobilität zu decken. Alle Leistungen über diesen Freibetrag sind mit 30 Prozent zu versteuern. Arbeitgeber vereinbaren mit ihren Arbeitnehmern die maximale Leistung des Betrages. Wobei Letztere die Differenz aus ihren finanziellen Mitteln tragen oder wählen ein anderes Modell, dass sie stärker bevorteilt.

Wer mit einer Gutscheinkarte mehrere Mobilitätsmittel nutzt, muss sich auf den Wegfall des Steuervorteils einstellen. Bezuschusst werden laut den staatlichen Papieren ausschließlich Verkehrsmittel, die zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität beitragen.

Lohnerhöhung als zusätzliches Budget für die Mobilität

Viele Gewerkschaften verweisen auf die Inflation und bitten die Arbeitgeber in bestimmten Sektoren, die Löhne und Gehälter an die Inflationsverluste anzupassen. Rein rechnerisch ergibt sich aus der Mehrzahlung in einigen Fällen ein finanzieller Nachteil, wenn mit der Erhöhung eine höhere Steuerstufe erreicht wird, die zu einer Mehrbelastung führt. Arbeitgeber müssen vor der Lohnerhöhung prüfen, ob sich der Zusatzbetrag für beide Seite rechnet. Zwar wird das Geld für die Mobilität freigegeben, Arbeitgeber haben keinen Einfluss, dass ihre Angestellten das Budget hierfür verwenden.

Effizient und vorteilhaft erweist sich das Modell Barlohn als Zusatzleistung zum Grundlohn oder Gehalt. Es erlaubt beiden Seiten die höchsten Steuervorteile.

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Datum: 08.03.2024 - 08:00 Uhr
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