Wann eine PKV keinen Sinn mach

Wann eine PKV keinen Sinn mach

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Es gibt in Deutschland neben der gesetzlichen Krankenkasse immer auch die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Das muss aber längst nicht für alle Berufe sinnvoll sein. Für Beamte und Beamtenanwärter stellt sich die Frage hingegen nicht.



(firmenpresse) - Noch immer scheinen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichend zu sein. Das mag an vielen Stellen auch der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall scheint eine private Krankenversicherung der gute Ausweg zu sein. Doch das muss nicht in jedem Fall der richtige Weg für alle Versicherten sein. Schwierig wird es vor allem dann, wenn der Versicherte bereits das 55. Lebensjahr überschritten hat. Dann ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich.

Hohe Kosten im Alter mit der PKV

Auch die Kosten können im Alter im Rahmen einer PKV noch steigen. Aus diesem Grund kann ein Wechsel zurück in die GKV auch vor Erreichen des 55. Lebensjahres durchaus eine sinnvolle Entscheidung sein. Das Wechseln ist jedoch ein sehr schwieriges Thema bei der privaten Krankenversicherung.

Leistungen mindern

Um die Kosten stabil halten zu können, müssen in der Regel auch die Leistungen gemindert werden, die ja der eigentliche Vorteil einer PKV sind. Wenn Sie im Krankenhaus eine Behandlung durch einen Chefarzt wünschen oder in einem Einbettzimmer unterkommen möchten, dann zahlen Sie für diese Leistungen sehr viel Geld. Wer verzichtet, der zahlt weniger. Der Vorteil geht jedoch verloren. Ausgenommen sind jedoch Beamte und Beamtenanwärter, die Zuschüsse erhalten. Anbieter wie die Concordia Versicherung ermöglichen eine sehr gute Leistung.

Wohl überlegte Entscheidung

Wenn Sie nicht sicher sein sollten, ob eine private Versicherung für Sie sinn macht, dann sollten Sie das bereits im Vorfeld klären. Die Leistungen sollten nicht unter dem Niveau einer gesetzlichen Krankenkasse liegen.

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Datum: 17.03.2024 - 15:07 Uhr
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Ansprechpartner: Martin Lange
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Berlin



Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.03.2024

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