Wirtschaftsstandort Deutschland muss attraktiver werden - Flughafenverband ADV fordert Reformierung

Wirtschaftsstandort Deutschland muss attraktiver werden - Flughafenverband ADV fordert Reformierung der Einfuhrumsatzsteuer

ID: 2090391

(ots) - Am 11. April 2024 kommen die Finanzminister von Bund und Ländern zusammen. Auf der Tagesordnung steht das Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer. Der Flughafenverband ADV ist Mitglied eines breiten Bündnisses von Verbänden, die von der Politik fordern den Standortnachteil beim Steuererhebungsverfahren für Importgüter abzubauen.

Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: "Das deutsche System zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist ein Bürokratiemonster, welches Importe aus Drittstaaten teurer und komplizierter macht. Es schadet der Wertschöpfung des Logistikstandortes Deutschland. Potenzielles Wirtschaftswachstum wird durch den deutschen Sonderweg der Einfuhrumsatzsteuer eingebremst. Der Wirtschafts- und Luftfrachtstandort Deutschland ist für Neuansiedlungen zunehmend unattraktiv, weil die Unternehmen zunächst vom Zoll zur Kasse gebeten werden und erst viel später eine Anrechnung bei der Umsatzsteuervoranmeldung bei den Finanzämtern der Länder erfolgt. Das kostet Liquidität und Zeit."

Eine entscheidende Wende bringt auch nicht die Einführung der sogenannten Fristenlösung, die wesentlich komplizierter ist als das in allen EU-Nachbarstaaten existierende Modell, nach dem die Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer direkt bei der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt.

Eine Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard ist dringend erforderlich und beinhaltet gleich drei Vorteile:


- Die Finanzverwaltung wird entlastet, ohne dass dem Staat Einnahmen verloren gehen
- Der Bürokratieabbau kommt voran
- Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird im innereuropäischen Wettbewerb gestärkt

Nach der 6. EU-Umsatzsteuer-Richtlinie vom 17.05.1977 können Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dahingehend gewähren, dass die EUSt nicht zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet werden kann. Hiervon machen z. B. die Niederlande, Belgien und Polen Gebrauch, während diese Erleichterungen in Deutschland nicht gewährt werden.



Pressekontakt:

Isabelle B. Polders
Fachbereichsleitung Kommunikation, Strategie & Nachhaltigkeit
ADV-Pressesprecherin
Tel.: +49 30 310118-14
Mobil: +49 173 29 57558
polders@adv.aero


Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Gewichtszunahme in der Schwangerschaft: Wie viel sollte es sein? Sexarbeit in Deutschland: Der Druck nimmt zu - Hilfsangebote wichtiger denn je
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.04.2024 - 08:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2090391
Anzahl Zeichen: 2526

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



Diese Pressemitteilung wurde bisher 149 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wirtschaftsstandort Deutschland muss attraktiver werden - Flughafenverband ADV fordert Reformierung der Einfuhrumsatzsteuer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADV Deutsche Verkehrsflughäfen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADV Deutsche Verkehrsflughäfen


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z