Kostenpauschale / Neben den Vorerben können sie auch Nacherben beanspruchen

Kostenpauschale / Neben den Vorerben können sie auch Nacherben beanspruchen

ID: 2094488

(ots) - Sowohl Vor- als auch Nacherben können in getrennten Erbfällen die Erbfallkostenpauschale geltend machen. Das hat nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste zuständige Gerichtsinstanz entschieden.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 3/20)

Der Fall: Die Konstellation, dass Ehepartner sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen und dann nach dem Tod des zweiten Partners Kinder oder andere Verwandte als Nacherben, kommt im Alltag relativ häufig vor. Im konkreten Fall war es eine Nichte, die auf diese Weise profitieren sollte. Als sie an der Reihe war, machte sie beim Fiskus eine Erbfallkostenpauschale von 10.300 Euro geltend, die ihr verweigert wurde.

Das Urteil: Die Richter des BFH legten in ihrer Entscheidung Wert darauf, dass es sich jeweils um getrennte Erbfälle gehandelt habe. Deswegen könne auch zweimal diese steuerliche Regelung beansprucht werden - vom Vor- und vom Nacherben. Angefallene Kosten müssten nicht nachgewiesen werden, denn es handle sich schließlich um eine Pauschale.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Inc & Co Marke incspaces kündigt Investition von 1,5 Mio. € in Standort in Barcelona mit europäischen Expansionsplänen und globalem Pivot an Orangerie als Wohnung / Dafür ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.04.2024 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2094488
Anzahl Zeichen: 1422

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 193 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kostenpauschale / Neben den Vorerben können sie auch Nacherben beanspruchen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z