Hoyer zur Krankenhausreform: Verantwortung für Investitionskosten-Finanzierung nicht an Beitragszahlende abdrücken
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(ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sagt Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:
"Der Prozess zur Umsetzung der Krankenhausreform war und ist vom Tauziehen zwischen Bund und Ländern geprägt. Nun gilt es, die große Chance auf eine grundlegende und wirksame Reform auf den letzten Metern nicht zu gefährden, indem die qualitätsorientierte Reform der Strukturen von der Finanzierungsreform abgetrennt wird. Es ist dringend erforderlich, die verbindliche Definition der Leistungsgruppen parallel zur Finanzierungsreform umzusetzen und nicht zu vertagen. Wenn erst einmal Geld geflossen ist, dürfte der Wille zu durchgreifenden Strukturreformen im stationären Bereich kaum noch vorhanden sein.
Wir können es uns aber nicht mehr leisten, immer weiter auch ineffiziente Krankenhausstrukturen zu finanzieren. Aktuell befürchten wir einen Minimalkonsens zwischen Bund und Ländern, der die ursprünglichen Ziele einer großen Strukturreform in weite Ferne rücken lässt und als Masterplan zur Schaffung einer modernen und zukunftsfähigen Krankenhausstruktur völlig ungeeignet ist.
Dass die Hälfte der Kosten für den Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhauslandschaft von der GKV und damit von den Mitgliedern und Arbeitgebenden gestemmt werden soll, bricht zudem alle geltenden Regeln für die Finanzierung der Kliniken. Die GKV ist nicht für die Bezahlung der Investitionskosten zuständig, hier dürfen Bund und Länder ihre Verantwortung nicht an die Beitragszahlenden abdrücken."
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Datum: 29.04.2024 - 12:37 Uhr
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