Katezklo, Katzeklo...

Katezklo, Katzeklo...

ID: 2094882

ARAG Experten mit Urteilen aus der Welt der Stubentiger



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Krankes Tier gekauft - Rückgabe erlaubt?

Wer einen defekten Gegenstand erwirbt, gibt dem Verkäufer eine Frist zur Instandsetzung, darf bei Erfolglosigkeit den Preis mindern oder die Sache zurückgeben und hat womöglich sogar Anspruch auf Schadensersatz. Genauso verhält es sich laut ARAG Experten auch bei Tieren: Stellt der Käufer nach dem Kauf eines Tieres fest, dass es krank ist, muss er dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden und einen Tierarzt aufzusuchen. Direkt zum Tierarzt darf er nur gehen, wenn ein Notfall vorliegt. Ansonsten bleibt der Käufer des Tieres auf den Behandlungskosten sitzen. In einem konkreten Fall handelte es sich um eine Katze, die kurz nach dem Kauf krank wurde. Ihre Halterin suchte einen Tierarzt auf und musste 700 Euro für die Behandlung zahlen. Das Geld forderte sie vom Verkäufer zurück. Doch der weigerte sich erfolgreich. Denn auch die Richter waren der Ansicht, dass Schadensersatz hier nicht fällig war. Die frischgebackene Katzenbesitzerin hätte sich zunächst mit dem Verkäufer in Verbindung setzen müssen, um ihm die Chance zu geben, die Katze selbst behandeln zu lassen (Landgericht Lübeck, Az.: 14 S 92/21).



Katze ins Tierheim (zurück)entführt

Eine Katzenliebhaberin hatte sich im Tierheim in einen Stubentiger verliebt und adoptierte ihn. Allerdings unterschrieb sie einen Tierüberlassungsvertrag, in dem geregelt war, dass die Balkontür ihrer Wohnung mit einem Fliegengitter gesichert werden müsse, damit der Kater nicht stiften ging. Zudem war vertraglich eine Diät des Vierbeiners festgehalten. Nach einem Jahr meldete sich das Tierheim telefonisch, um zu kontrollieren, ob sie ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sei. Doch da der Kater keinerlei Ambitionen gezeigt hatte, den Balkon zu betreten, hatte die Adoptiv-Katzenmutter keine Notwendigkeit für den Einbau eines Fliegengitters gesehen. Auch das Gewicht konnte sie nur raten, da sie den Stubentiger nie gewogen hatte. Kurze Zeit später standen zwei Mitarbeiter des Tierheims unangemeldet vor ihrer Tür, verschafften sich Zutritt zur Wohnung und nahmen den Kater ohne Zustimmung der Halterin mit. Diese verbotene Eigenmacht hatte ein Nachspiel und der Fall landete vor Gericht. Mit Erfolg für die Katzenmama, denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Tierheim seine Ansprüche vor Gericht hätte durchsetzen müssen (Amtsgericht Hanau, Az.: 98 C 98/23).





Schuss auf eine Katze keine Tierquälerei?

Manche Dinge sind schwer nachzuvollziehen. So auch die Antwort auf die Frage, wann Tierquälerei vorliegt. Ein Schuss aus dem Luftgewehr, dessen Geschosse nur zu leichter bis mittelschwerer Beeinträchtigung des Tieres führen, reicht offenbar nicht aus. In einem konkreten Fall hatten sich zwei Nachbarn jahrelang wegen einer Katze gestritten. Bis einer der beiden zum Luftgewehr griff und auf das Tier schoss. Mit Erfolg, wie eine Röntgenuntersuchung ergab. Daraufhin zeigte die Katzenhalterin ihren schießwütigen Nachbarn wegen Tierquälerei an. Doch die Richter waren laut ARAG Experten der Ansicht, dass es dafür erheblicher Schmerzen bedürfe, die in diesem Fall nicht gegeben seien, wie auch ein tierärztliches Gutachten bestätigte. Daher bekam der Schütze lediglich eine Geldstrafe von knapp 2.000 Euro wegen Sachbeschädigung aufgebrummt. Tierquälerei hätte rund 16.000 Euro gekostet (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 5/33 Ns 8910 Js 205306/18 (2/20)).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Digitales Zuhause: Wie moderne Netzwerktechnik das Familienleben bereichert MeetLobby feiert Muttertag: Eine Hommage an Mütter weltweit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.04.2024 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2094882
Anzahl Zeichen: 3962

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Familie & Kinder



Diese Pressemitteilung wurde bisher 713 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Katezklo, Katzeklo..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z