Kinder sicher mit dem Lastenrad befördern / Gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise

Kinder sicher mit dem Lastenrad befördern / Gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise

ID: 2096675

(ots) - Lastenfahrräder werden häufig auch zur Beförderung von Kindern genutzt. Nicht alle Räder sind dafür gleich gut geeignet, ergab eine Untersuchung (https://www.udv.de/udv/presse/unfallforschung-der-versicherer-fordert-mehr-sicherheit-fuer-kinder-in-lastenraedern-173824) der Unfallforschung der Versicherer. Was sollte beachtet werden, um Kinder möglichst sicher im Lastenfahrrad zu befördern? Hinweise, die die gesetzliche Unfallversicherung für Kita-Beschäftigte erstellt hat, können auch radelnden Eltern helfen, mit ihren Kindern sicher ans Ziel zu kommen. Wenn Eltern die Fahrt zur Kita anderen übertragen wollen - zum Beispiel älteren Geschwistern - sollten sie sicherstellen, dass diese über genügend Fahrpraxis mit dem Lastenrad verfügen. Zudem muss auch die Altersgrenze in der Straßenverkehrsordnung beachtet werden: Danach müssen Personen, die Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf Fahrrädern und Anhängern transportieren, mindestens 16 Jahre alt sein (§ 21 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung).

Was das Fahrrad mitbringen sollte


- Für die Kinder sollten besondere, altersentsprechende Sitze vorhanden sein. Für jedes Kind sollte ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen.
- Kinder sollen während der Fahrt keine gefährlichen Stellen, wie beispielsweise die Speichen der Räder mit Händen oder Füßen erreichen können.
- Das zulässige Gesamtgewicht (Zuladung) des Rades muss beachtet werden. Es ist den Herstellerinformationen zu entnehmen.
- Vor Fahrtantritt sollte ein Sicherheitscheck anhand einer Checkliste durchgeführt werden. Hier kann ebenfalls die Checkliste aus der DGUV-Information 208-055 (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/handel-und-logistik/postsendungen/3623/sicher-unterwegs-mit-dem-transport-und-lastenfahrrad) verwendet werden.

Was für die Fahrt wichtig ist


- Kinder sollten erst dann im Lastenrad befördert werden, wenn sie in der Lage sind selbstständig zu sitzen und ihren Kopf sicher zu halten.


- Mit den zu befördernden Kindern sollte richtiges Verhalten im Lastenfahrrad und während der Fahrt besprochen werden.
- Die Kinder sollten einen Helm tragen, der mit dem "CE"-Zeichen gekennzeichnet ist und idealerweise ein zusätzliches Prüfzeichen (z. B. GS-geprüft) besitzt.
- Bei der Belegung der Sitzplätze muss auf eine ausgeglichene Gewichtsverteilung geachtet werden.
- Eine Probefahrt mit Beladung in sicherer Umgebung (ohne Verkehr) wird empfohlen
- Für den Weg zur Kita sollte stets die sicherste und nicht die kürzeste Strecke gewählt werden.

Weitere Hinweise finden Sie hier:

FBBE-010: Lastenfahrräder zur Kinderbeförderung in Kindertageseinrichtungen - Was gibt es zu beachten? | DGUV Publikationen (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/bildungseinrichtungen/verkehrssicherheit-in-bildungseinrichtungen/4893/fbbe-010-lastenfahrraeder-zur-kinderbefoerderung-in-kindertageseinrichtungen-was-gibt-es-zu-beachte?c=18)

https://ots.de/fLPJAr

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de


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Datum: 08.05.2024 - 10:00 Uhr
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