Der Internationale Strafgerichtshof geht bei seinen Haftbefehlen nicht einseitig vor. Kommentar von Christian Rath
ID: 2098890

(ots) - Karim Khan, Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), (...) erkennt durchaus das Selbstverteidigungsrecht Israels an. Doch auch dabei muss sich Israel an das Völkerrecht halten. Wer die Zivilbevölkerung aushungert und gezielt angreift, begeht Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Khan glaubt, dass er hierfür klare Beweise hat. (...) Die Vorwürfe sind (..) so schwer, dass Deutschland und die anderen Unterstützer Israels jede militärische Hilfe für Israel sofort einstellen sollten. Es ist auch deutsche Staatsräson, das internationale Recht zu verteidigen und zu stärken. https://mehr.bz/bel142a
Pressekontakt:
Badische Zeitung
Schlussredaktion Badische Zeitung
Telefon: 0761/496-0
kontakt.redaktion@badische-zeitung.de
http://www.badische-zeitung.de
Original-Content von: Badische Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.05.2024 - 22:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2098890
Anzahl Zeichen: 941
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 520 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Internationale Strafgerichtshof geht bei seinen Haftbefehlen nicht einseitig vor. Kommentar von Christian Rath"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Badische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).