Unwahrheiten und Verzögerungen: Pflegeeinrichtungen werfen AOK Sachsen-Anhalt Rechtsbruch vor / bpa drängt auf Gesprächsrunde zur Refinanzierung der ambulanten Pflege unter Moderation des Ministeriums
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(ots) - Weil die AOK Sachsen-Anhalt Vergütungsverhandlungen für die Pflegeeinrichtungen im Land gezielt verzögert, haben mehrere Verbände der Krankenkasse Rechtsbruch vorgeworfen. In einem Schreiben an das Landessozialministerium, dem die Rechtsaufsicht über die Kassen auf Landeseben obliegt, ist von Verstößen gegen die Wahrheitspflicht und gezielten Maßnahmen gegen den Abschluss der Verhandlungen die Rede.
"Das Ministerium muss als Aufsichtsbehörde einschreiten und die Kasse an ordnungsgemäße Verhandlungsabläufe erinnern", sagt die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Sabine Kösling.
Das Verhalten der Krankenkasse habe dazu geführt, dass auch zur Jahresmitte noch kein Vergütungsabschluss für die privaten Anbieter ambulanter Pflege in Sachsen-Anhalt vorliegt. "Selbst nachdem für das vergangene Jahr mit großer Verzögerung ein Schiedsspruch erfolgt ist, hat sich die AOK geweigert, diesen ordnungsgemäß umzusetzen. Für das aktuelle Jahr konnten bisher keine konstruktiven Verhandlungen zu Vergütungen aufgenommen werden. Das bedeutet, dass die enormen Kostensteigerungen, vor allem durch weiter steigende Tarife und entsprechend daran orientierte Löhne in der Altenpflege, in den Refinanzierungen der ambulanten Dienste nicht berücksichtigt werden."
Mit ihrem Verhalten verstärke die Krankenkasse den wirtschaftlichen Druck auf die ambulanten Dienste und trage dazu bei, dass die pflegerische Versorgung in Sachsen-Anhalt weiter wegbricht.
"Niemand kann hilfesuchenden Familien, die für ihre pflegebedürftigen Angehörigen keinen ambulanten Dienst finden, ein solches Verhalten der AOK erklären", so Kösling. Der Verband hat sich deshalb an das Ministerium gewandt.
"Wir brauchen jetzt eine Spitzengesprächsrunde unter Moderation des Ministeriums, um überhaupt wieder zielführende Verhandlungen zu ermöglichen. Damit könnte die Landesregierung den betroffenen Pflegebedürftigen und ihren Familien deutlich signalisieren, dass sie sich für die Sicherheit ihrer Versorgung auch konkret einsetzt."
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Für Rückfragen: Daniel Heyer, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0391/24 35 86 30
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Datum: 24.05.2024 - 16:37 Uhr
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