Wann sind Earn-out-Zahlungen als Betriebseinnahme zu versteuern-
ID: 2101623

(PresseBox) - Earn-out-Zahlungen sind erst zum Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr des Verkaufs entstandenen Verkaufsgewinn nicht.
Wollen Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Betrieb in absehbarer Zeit verkaufen, können sie aufgrund der aktuell hohen Refinanzierungszinsen kaum den gewünschten Verkaufspreis zu erzielen. Daher greifen Verkäufer und Käufer vermehrt auf eine Earn-out-Klausel im Kaufvertrag zurück.
Hintergrund: Was ist eine Earn-out-Zahlung?
Eine Earn-out-Zahlung ist ein variabler Bestandteil des Kaufpreises. Sie orientiert sich an einer gewinn- oder umsatzbezogenen Größe. „Neben einem festen Kaufpreis lässt sich vereinbaren, dass Käufer weitere Zahlungen an den Verkäufer leisten müssen, wenn sie gewisse Umsatz- oder Gewinnziele innerhalb eines kurzen Zeitraums nach dem Verkauf erreichen“, erklärt Doreen Sorge, Steuerberaterin bei Ecovis in Magdeburg.
Vorteile von Earn-out-Zahlungen
Verkäufer, die künftig weitere Kaufpreiszahlungen erhalten, können somit auch nach dem Verkauf noch teilweise am Unternehmenserfolg teilhaben – und so den geringeren Verkaufspreis kompensieren. Vorteil für potenzielle Käufer: Sie können Unternehmen günstiger erwerben, wenn sie eine Earn-out-Klausel im Vertrag aufnehmen. Zudem können sie zukünftig anfallende Kaufpreisforderungen des Verkäufers durch den bereits erwirtschafteten Unternehmensgewinn tilgen. Das reduziert insgesamt die Refinanzierungskosten des Käufers.
Was entschied der Bundesfinanzhof?
Der Bundesfinanzhof (BFH) befasste sich mit der Frage, wie Earn-out-Zahlungen steuerlich zu erfassen seien (Urteil vom 9. November 2023, IV R 9/21). Er legte fest, dass Earn-out-Zahlungen entweder den ursprünglichen Verkaufspreis für Verkäufer erhöhen oder sie als weitere laufende Einkünfte einzustufen sein könnten. Im Urteilsfall verkaufte eine Gesellschafterin ihren (Mitunternehmer-)Anteil an eine gewerblich tätige Personengesellschaft. Die Parteien vereinbarten dabei, dass der Verkäufer bei Überschreiten einer Gewinngrenze eine weitere Kaufpreiszahlung erhält, die der Höhe nach variabel sein kann.
Der BFH führte aus, dass eine Zahlung wie im vorliegenden Urteilsfall nicht gewiss sei – weder dem Grunde nach, immerhin musste das Unternehmen eine gewisse Umsatzgrenze überschreiten, damit überhaupt eine weitere Kaufpreisforderung entstehe, noch der Höhe nach. Hinsichtlich der Höhe vereinbarten die Parteien lediglich einen Rahmen zwischen 0 und 500.000 Euro, in dem eine weitere Kaufpreisforderung entstehen konnte.
Wenn weder der Eintritt noch die Höhe einer weiteren Kaufpreisrate zum Zeitpunkt des Unternehmensverkaufs gewiss sind, kann die zukünftige Zahlung den Verkaufsgewinn im Jahr des Verkaufs nicht erhöhen. Eine Schätzung der zukünftig anfallenden Zahlung sei in diesem Fall nicht möglich. Die spätere Earn-out-Zahlung ist laut BFH daher eine nachträgliche Betriebseinnahme im Jahr des Zuflusses der weiteren Kaufpreisrate und daher in diesem Jahr zu versteuern.
Was bedeutet dieses Urteil?
Earn-out-Zahlungen, die sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss sind, führen zu keiner rückwirkenden Erhöhung des Verkaufsgewinns. „Leider ließ der BFH jedoch die für die Praxis relevantere Frage offen, wie Earn-out-Zahlungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nur dem Grunde nach ungewiss sind, steuerlich einzuordnen sind. Dies würde die Gestaltung eines Unternehmensverkaufs mit dem Ziel der optimalen Ausnutzung der Freibeträge und Steuervergünstigungen enorm erleichtern“, sagt Sorge. Es bleibt abzuwarten, wie der BFH über diese Rechtsfrage in Zukunft entscheidet.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 03.06.2024 - 09:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2101623
Anzahl Zeichen: 4027
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michaela Diesendorf
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (89) 5898-2672
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 320 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wann sind Earn-out-Zahlungen als Betriebseinnahme zu versteuern-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Nachtragsmanagement am Bau:Änderungen vorausschauend einpreisen ...
Nachtragsmanagement spielt im Baugewerbe seit jeher eine wichtige Rolle. Starke Preisschwankungen machen das Thema aktueller denn je. Die Ecovis-Experten erklären, was Bauunternehmen und Bauherren im Vorfeld beachten sollten, um auch im Nachhinein kein böses Erwachen zu erleben. Die Baubranche ste
Glanz im Dreiklang - Die unverzichtbaren Schätze für die Energiewende und KI-Revolution! ...
Gold, Silber und Kupfer - diese drei Edelmetalle sind nicht nur traditionelle Wertspeicher, sondern auch unverzichtbare Komponenten für die moderne Industrie und zukunftsweisende Technologien. Sehr geehrte Leserinnen und Leser, aktuell erleben wir eine massiv ansteigende Nachfrage nach diesen für
Kurzarbeitergeld bei Hochwasser: Welche Betriebe es beantragen können ...
Das Hochwasser hat im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Teilen Bayerns große Schäden verursacht. Kurzarbeitergeld kann in so einem Fall zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Genaueres gab die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Pressemitteilung vom 21.05.2024 bekannt. Durch das Hochwasser sin
Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung durch Teilrentenbezug ...
Der Versuch eines Rentners, von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, hat kürzlich das Landessozialgericht Baden-Württemberg verhandelt. Viele Rentnerinnen und Rentner interessieren sich zum Renteneintritt für den Wechsel von der privaten (PK




