Steuererklärung von Lehrkräften: Neue Tagespauschale ersetzt das bisherige Arbeitszimmer

Steuererklärung von Lehrkräften: Neue Tagespauschale ersetzt das bisherige Arbeitszimmer

ID: 2102079
Lehrkräfte haben ein hohes Steuersparpotenzial (Bildquelle: Pixel-Shot/stock.adobe.com)Lehrkräfte haben ein hohes Steuersparpotenzial (Bildquelle: Pixel-Shot/stock.adobe.com)

(firmenpresse) - Für Lehrkräfte lohnt es sich besonders, eine Steuererklärung abzugeben. Mehrmals wöchentlich Fahrten zur Schule, Fortbildungen, Klassenfahrten, Unterrichtsmaterialien, Fachliteratur und die digitale Ausstattung, der Lehrberuf generiert sehr viele Werbungskosten, die ein großes Steuersparpotenzial bergen. Bisher konnten Lehrkräfte ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Doch das hat sich in der Steuererklärung für das Jahr 2023 grundlegend geändert. Das Arbeitszimmer wurde durch die Tagespauschale für zu Hause ersetzt. Die Vorzüge der Neuregelung erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.



Entfernungspauschale plus Tagespauschale



Während in anderen Berufen entweder die Homeoffice- oder die Entfernungspauschale für die Fahrten in die Firma für einen Arbeitstag angesetzt werden kann, dürfen Lehrer parallel ansetzen. Eine Neuregelung, die Lehrkräften bei der Einkommensteuer einen Sonderstatus verleiht. Zum einen sind Lehrer in der Schule je nach Schultyp zwischen 21 und 29 Stunden pro Woche unterwegs, wenn sie Unterrichtsstunden abhalten. Für diese Fahrten zur Tätigkeitsstätte lassen sich für die ersten 20 km pro gefahrenen Kilometer 30 Cent und für jeden gefahrenen Kilometer darüber hinaus 38 Cent ansetzen.



Zum anderen steht ihnen in der Schule üblicherweise kein Büro zur Verfügung, um die Unterrichtsvorbereitungen und Nachbereitungen zu erledigen. Daher erledigen Lehrer für gewöhnlich die Vorarbeiten und Korrekturen von Schülerarbeiten nachmittags oder abends von zu Hause aus. Dafür dürfen sie zusätzlich pro Arbeitstag ab dem Jahr 2023 die Tagespauschale für maximal 210 Arbeitstage ansetzen. Aufgrund der überarbeiteten Steuergesetze müssen Lehrkräfte nicht mehr nachweisen, zu welchem Prozentsatz sie sich an welchem Arbeitsort aufgehalten haben. Nur die Schulleitung und deren Stellvertretungen können nicht beides parallel nutzen, da sie üblicherweise über ein eigenes Büro in der Schule verfügen.





Tagespauschale statt Arbeitszimmer



Die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer sind nach wie vor nur dann unbegrenzt absetzbar, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies war bei Lehrkräften während der Corona-Pandemie zeitweise der Fall gewesen. Als sie ausschließlich von zu Hause aus im Distanzunterricht gearbeitet haben, konnten sie die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzen. Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes konnten sie das Arbeitszimmer bis einschließlich 2022 noch anteilig mit bis zu einer Höhe von 1.250 Euro absetzen. Doch das ändert sich nun.



Ab dem Veranlagungsjahr 2023 gilt die zuvor genannte Tagespauschale für Arbeiten im Homeoffice in Höhe von 6 Euro. Insgesamt können mit der neuen Regelung maximal 1.260 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Ein finanzieller Nachteil entsteht also nicht. Im Gegenteil, die Pauschale hat für Lehrkräfte einen großen Vorteil: Es entfällt der zeitliche Aufwand, Gebäudeabschreibung, Zinszahlungen, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen oder Mietkosten sowie Strom-, Wasser-, Heizkosten und Müllabfuhr anteilig für das Arbeitszimmer im Verhältnis zur Wohnfläche zu ermitteln. Keine Rechnung muss mehr umgedreht, keine Belege müssen beim Finanzamt mehr eingereicht werden.



www.lohi.de/steuertippsWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 5040147
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund tagt in München Berliner Spielplan Audiodeskription diskutiert mit der Politik über blindengerechte Theateraufführungen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.06.2024 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2102079
Anzahl Zeichen: 3524

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:

München


Telefon: 089 27813178

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 226 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuererklärung von Lehrkräften: Neue Tagespauschale ersetzt das bisherige Arbeitszimmer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neue Stolperfalle bei Zahlungen ans Finanzamt ...

Die neue Verification of Payee (VoP)-Verordnung für Banküberweisungen führt bei Verbrauchern seit einigen Tagen zu Verunsicherung und Problemen. Einige Finanzämter gaben bekannt, dass sie ein erhöhtes Aufkommen an Nachfragen wegen der Umstellung ...

Vorausgefüllte Steuererklärung per Klick ...

Der Freistaat Bayern hat in einer Pressemitteilung vom 5. September bekannt gegeben, dass er die Steuersoftware ELSTER zu einer App-Version als vorausgefüllte Steuererklärung für Bund und Länder weiterentwickeln möchte. Der bundesweite Einsatz k ...

Studierende sollten an Steuererklärung denken ...

Das Wintersemester an den Universitäten hat jetzt im Oktober begonnen. Die Studienzeit ist aufregend und anstrengend. Die wenigsten Studierenden denken an Steuern und es gibt viele andere Dinge, die Priorität haben. Aber wenn Studierende wüssten, ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z