Wirkstoffpflaster: Nebenwirkungen an Apotheker melden
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Wirkstoffpflaster: Nebenwirkungen an Apotheker melden
Grundsätzlich sollten Wirkstoffpflaster nur auf unverletzte Haut aufgeklebt werden. Die empfohlene Körperregion hängt vom jeweiligen Arzneimittel ab. Die Haut sollte trocken, sauber und nicht vorher eingecremt worden sein. Vorhandene Haare werden idealerweise nicht abrasiert, sondern mit einer Schere gekürzt. Um Reizungen der Haut zu vermeiden, sollte ein neues Pflaster auf jeweils eine andere Hautstelle aufgeklebt werden. Verbrauchte Pflaster sollten nach der angegebenen Zeit durch neue ersetzt werden. Es sollen aber nicht mehrere Wirkstoffpflaster gleichzeitig aufgeklebt werden. Wirkstoffpflaster dürfen in der Regel nicht zerschnitten werden, da dies die Freisetzung des Wirkstoffs verändert. Zur Entsorgung wird das benutzte Pflaster mit den Klebeflächen aneinandergeklebt und für Kinder unzugänglich mit dem Hausmüll entsorgt.
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Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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Datum: 14.06.2010 - 20:17 Uhr
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