2024: Neue Steuervorteile und Förderungen stärken E-Mobilität trotz Auslaufens der BAFA-Förderung
ID: 2105806
München, 13. Juni 2024– Auch nach dem überraschenden Ende des BAFA-Umweltbonus für Elektroautos im Jahr 2024 bleiben die Vorteile der Elektromobilität bestehen und bieten insbesondere für Unternehmen und Immobilienbesitzer attraktive Möglichkeiten zur Kostenersparnis.
Eine wichtige finanzielle Erleichterung ist die fortgesetzte Steuerbefreiung für Elektroautos. Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden, profitieren von einer zehnjährigen Befreiung von der Kfz-Steuer. Nach Ablauf dieser Frist fällt nur die Hälfte der üblichen Kfz-Steuer an. Käufer gebrauchter Elektroautos übernehmen die verbleibende Dauer dieser Steuerbefreiung, was den Erwerb besonders attraktiv macht.
Geldwerter Vorteil für Dienstwagen
Besitzer von Elektrodienstwagen profitieren weiterhin von erheblichen steuerlichen Vorteilen. Die private Nutzung eines E-Dienstwagens wird mit nur 0,1 % des Listenpreises versteuert, solange der Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro liegt. Für teurere Fahrzeuge gilt ein Satz von 0,5 %.
THG-Prämie für Elektrofahrzeuge
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die THG-Quote für privat und gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu beantragen. 2024 steigt der Wert der THG-Quote auf 9%, was eine weitere finanzielle Entlastung bedeutet.
Innovatives Last- und Energiemanagement
Die Technologie schreitet voran: Moderne, intelligente Wallboxen und Ladesäulen ermöglichen es, Elektroautos effizient und sicher zu laden. Das innovative Energiemanagementsystem LADEgenius nutzt Künstliche Intelligenz, um die Stromerzeugung und den Verbrauch vorauszusagen und optimale Ladezeiten zu planen, die den Einsatz erneuerbarer Energien maximieren.
Fazit
Trotz des Endes der BAFA-Förderung bietet die Elektromobilität weiterhin zahlreiche finanzielle und ökologische Vorteile. Die Stadt München ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die verfügbaren Ressourcen zu nutzen und auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
e
mobilitaet
steuervorteile
elektroautos
foerderprogramme
elektrofahrzeuge
auslaufen-bafa
foerderung
nachhaltige-mobilitaet
elektroauto
foerderung-2024
thg
quote
elektrofahrzeug-steuerbefreiung
kfz
steuer-elektroautos
umweltbonus-elektrofahrzeuge
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über EVUM Motors: EVUM Motors ist spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Elektrofahrzeugen, die sowohl für den gewerblichen als auch für den privaten Gebrauch konzipiert sind. Mit einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit treibt EVUM Motors die Mobilitätswende in Deutschland und darüber hinaus voran.
Datum: 13.06.2024 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2105806
Anzahl Zeichen: 2158
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sonja Deleski
Stadt:
München
Telefon: +4915209191484
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.06.2024
Anmerkungen:
Sonja Deleski
PR-Referentin
EVUM Motors GmbH
deleski@evum-motors.com
+49 152 0919 1484
Diese Pressemitteilung wurde bisher 72 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"2024: Neue Steuervorteile und Förderungen stärken E-Mobilität trotz Auslaufens der BAFA-Förderung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
EVUM Motors GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).