LG München: Generali Lebensversicherung zahlt Abgeltung in fünfstelliger Höhe wegen geltend gemac

LG München: Generali Lebensversicherung zahlt Abgeltung in fünfstelliger Höhe wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

ID: 2107310

Die Generali Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Physiotherapeutin einen Vergleichsbetrag in fünfstelliger Höhe gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.




(firmenpresse) - Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Physiotherapeutin, erkrankte im Jahr 2018 an einer mittelgradigen depressiven Episode. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Generali Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Generali Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern dies auch noch mit dem vorgeblich fehlenden Eintritt des Versicherungsfalls begründete.
Klage gegen die Generali Lebensversicherung
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München eingeleitet.
Vergleich mit der Generali Lebensversicherung
Kurz vor der mündlichen Verhandlung einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, der eine Abgeltung der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung bei Zahlung eines fünfstelligen Betrags vorsah.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.


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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.


Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

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drucken  als PDF  OLG Nürnberg: Unzulässige Verweisung eines Konstruktionsmechanikers auf Alternativberuf des Fahrers / Messgehilfens Berufsunfähigkeitsversicherung HDI zahlt 500.000,-  Euro an Versicherten
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Datum: 19.06.2024 - 17:27 Uhr
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