ARAG Recht schnell...

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ID: 2108648

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Ausgebremst +++

Ein Radfahrer, der in einer Spielstraße ein Auto riskant überholt, schneidet, ausbremst und dadurch einen Auffahrunfall provoziert, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Nach Auskunft der ARAG Experten geht laut Oberlandesgericht Hamm der Unfall - weil von ihm selbst verschuldet - zu seinen Lasten (Az.: 7 U 30/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm.





+++ Halter ist nicht gleich Täter +++

Wird bei einem Parkverstoß einzig aus der Haltereigenschaft auf den Verursacher geschlossen, verstößt dies gegen das Willkürverbot. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Amtsgericht hätte klären müssen, ob der Halter, der im Prozess schwieg, auch der Täter war (Az.: 2 BvR 1457/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BVerG.





+++ Keine Lohn-Ansprüche bei Verstoß gegen Impfpflicht +++

Das Bundesarbeitsgericht hat laut ARAG Experten in zwei Fällen über Mitarbeiterinnen entschieden, die von ihrem Arbeitgeber freigestellt wurden, weil sie sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen wollten. Sie haben weder Anspruch auf Urlaub noch auf Entgeltfortzahlung, befand das Gericht (Az.: 5 AZR 167/23; 5 AZR 192/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG.





Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.06.2024 - 10:35 Uhr
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Kontakt-Informationen:
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