Doppelt profitieren
Homeoffice und Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Prof. Dr. C. Juhn, Steuerexperte u.a. in Umstrukturierungen, Unternehmens- und Konzernsteuerrecht (Bildquelle: JUHN Partner GmbH)(firmenpresse) - In vielen Jobs kam es mit Corona und blieb als lieb gewonnene New-Work-Errungenschaft - das Homeoffice. Für Arbeitnehmende geht die Heimarbeit mit mehr Flexibilität, Zeitersparnis durch wegfallende Pendelzeiten und einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einher. Und Unternehmen? Sie haben ortsungebundenes Arbeiten als effektive Waffe im War of Talents erkannt. Wie eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung zeigt, verfünffachten sich die Stellenanzeigen mit Remote-Work-Option in den vergangen fünf Jahren auf knapp 18 Prozent. Dabei profitieren vor allem IT-Fachleute und anderes Personal mit komplexen Expertentätigkeiten von diesem Trend und den Steuervorteilen, die etwa ein Arbeitszimmer im eigenen Zuhause mit sich bringt. "Wer 2023 daheim gearbeitet hat und sein Büro beim Finanzamt geltend machen will, muss für die Steuererklärung oder in der Gewinnermittlung allerdings einiges beachten. Es gelten strenge Auflagen", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner.
Homeoffice vs. Arbeitszimmer
Das deutsche Arbeitsrecht mag streng genommen lediglich Telearbeitsplätze kennen, doch macht es steuerlich betrachtet einen Unterschied, ob man daheim ein Arbeitszimmer nutzt oder aus dem Homeoffice arbeitet. "Spätestens seit Corona bezeichnet der umgangssprachliche Begriff Homeoffice aber auch die berufliche Tätigkeit, die in den eigenen vier Wänden ausgeübt wird", weiß der Steuerexperte. Das hat dann mit dem steuerrechtlich definierten häuslichen Arbeitszimmer zu Hause nichts mehr zu tun. Vielmehr handle es sich dabei um das sogenannte mobile Arbeiten im Allgemeinen. Entsprechend kritisch prüfen die Sachbearbeiter im Finanzamt gemachte Angaben zu Werbungskosten oder, bei einer selbstständigen Tätigkeit, zu Betriebsausgaben. "Um ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer geltend zu machen, reicht beispielsweise eine Ecke im Schlafzimmer, die zweimal pro Woche genutzt wird, nicht aus", betont Prof. Dr. Juhn. "Bei dem Büro muss es sich um einen ausreichend großen, separaten Raum handeln, der nicht nur vom Rest der Wohnung abgetrennt ist, sondern im Idealfall nur über die klassischen Einrichtungsgegenstände wie Stuhl, Regale oder Schreibtisch verfügt. Ist das Zimmer noch mit einer Schlafcouch oder einem Bügelbrett ausgestattet, ist die Gefahr groß, dass das Finanzamt die Einordnung als Homeoffice nicht akzeptiert. Die Kulanzgrenze für die private Nutzung setzt das Finanzamt nämlich auf 10 Prozent fest." Ab dem Steuerjahr 2023 gilt zudem: Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden, sodass mehr als die Hälfte der Arbeitszeit hier verbracht wird. "Der zeitliche Umfang stellt allerdings nur einen Faktor dar", so der Profi. "Grundsätzlich kann der Tätigkeitsmittelpunkt auch bei Mitarbeitern im Außendienst, bei Lehrern oder Richtern im häuslichen Arbeitszimmer liegen, wenn der Großteil der inhaltlichen und qualitativen Arbeit im Büro daheim liegt."
Mobile Working, Homeoffice-Pauschale und andere Kosten
Ist das Büro zu Hause nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit, gibt es dennoch eine Möglichkeit, steuerlich zu profitieren. Unabhängig davon, ob Beschäftigte über ein eigenes häusliches Arbeitszimmer verfügen, können sie für jeden Tag, an dem überwiegend von zu Hause gearbeitet wird, wobei die reguläre erste Tätigkeitsstätte, also das Büro im Betrieb, nicht aufgesucht werden darf, ab 2023 eine Tagespauschale von 6 Euro ansetzen, maximal jedoch 1.260 Euro im Jahr, was 210 Tagen entspricht. Wichtig dabei, so Prof. Dr. Juhn, sei jedoch, dass die Homeoffice-Pauschale nicht genutzt werden kann, wenn gleichzeitig die Kosten fürs Arbeitszimmer abgesetzt werden. Zudem lassen sich weitere berufliche Ausgaben beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen, allen voran Telefon- und Internetkosten. "In der Regel existiert hier ohne Einzelnachweise eine Begrenzung auf 20 Prozent der Gesamtkosten, höchstens aber 20 Euro monatlich. Bei separater Inrechnungstellung der Internetkosten können diese zusätzlich berücksichtigt werden", verrät der Steuerexperte. Daneben reduzieren auch Arbeitsmittel wie Regale, Schreibtisch oder Bürostuhl die Abgabenlast an den Fiskus: "Einrichtungsgegenstände lassen sich als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben, wenn der Nettokaufpreis 800 Euro nicht übersteigt", fügt der Profi hinzu. Bei größeren Anschaffungen, etwa einem Bürostuhl für 1.200 Euro, lassen sich die Kosten gemäß AfA-Tabelle über 13 Jahre verteilt abschreiben. "In diesem Fall ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 92 Euro", so Prof. Dr. Juhn. Alternativ kann man aber auch einen Sammelposten bilden und die Abschreibung im Laufe von 5 Jahren gleichmäßig vornehmen; hier liegt die Kostenobergrenze jedoch bei 1.000 Euro. Dabei sei es wichtig, den Kaufbeleg des Bürostuhls aufzubewahren, falls das Finanzamt Nachweise verlangt." Allerdings enthält die Homeoffice-Pauschale einen Haken: Sie wird mit der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer, dem sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag, verrechnet. Die pauschalen Abzugsmöglichkeiten bei Homeoffice und Werbungskosten bleiben also gedeckelt.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
JUHN Partner ist eine Kanzlei mit Standorten in Bonn, Düsseldorf und Köln, die sich besonders auf die Steuerberatung von Kapital- und Personengesellschaften spezialisiert hat. Ihr Ziel: steueroptimierte Gesamtlösungen für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Dazu betreut ein interdisziplinäres 60-köpfiges Team rund um Gründer, geschäftsführenden Partner und Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Prof. Dr. Christoph Juhn Mandanten sowohl bei der Steuergestaltung als auch in der laufenden Beratung. Mit ihrem kaufmännischen und juristischen Wissen prüfen die Experten nicht nur die Steuereffizienz bestehender Unternehmensstrukturen und schaffen bei Bedarf maßgeschneidert optimierte Lösungen, sondern stehen im Rahmen langfristiger Partnerschaften für sämtliche nationale oder internationale Steuerfragen zur Verfügung. Dabei begleiten sie Organisationen sowie Anteilseigner etwa bei Umwandlungsvorgängen oder Unternehmensverkäufen, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen oder übernehmen die monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Borgmeier Public Relations
Carmen Bauer
Lange Straße 112
27749 Delmenhorst
bauer(at)borgmeier.de
+49 (0) 4221 934 - 341
https://www.borgmeier.de/
Datum: 18.07.2024 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2113428
Anzahl Zeichen: 5476
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christoph Juhn
Stadt:
Köln
Telefon: +49 (0) 221 999832-0
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 271 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Doppelt profitieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
JUHN Partner GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Zusatzleistungen gelten als die wichtigsten Mitarbeiter-Benefits, um Fachkräfte nicht nur zu locken, sondern sie auch zu halten. Fast die Hälfte der Gen-Z-Arbeitnehmer hält Unternehmen mit Mobilitätsangeboten für die attraktiveren Arbeitgeber (48 Prozent). Weit oben auf ihrer Wunschliste steht
Steuervorteile strategisch nutzen? ...
Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer, der Verlust von Thesaurierungs- und Reinvestitionsvorteilen, reguläre Abgaben auf Veräußerungsgewinne beim Unternehmensverkauf und weniger Flexibilität bei der Nachfolgeplanung? "Aus steuerlich
Dubai calling? ...
Köln/Bonn/Düsseldorf/Frankfurt/Dubai. September 2024. Ein dynamisch wachsender (Export-)Markt, niedrige Steuerbelastung und Zugang zur Golfregion, Nordafrika und Südasien? Kein Wunder, dass es viele deutsche Unternehmen mit einem eigenen Standort in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zieht.
Weitere Mitteilungen von JUHN Partner GmbH
Gold, Silber und der neue Fed-Chef ...
Anzeige/Werbung - Dieser Artikel wird verbreitet im Namen von OR Royalties Inc. und Gold Royalty Corp., mit der die SRC swiss resource capital AG bezahlte IR-Beraterverträge unterhält. Ersteller: SRC swiss resource capital AG Autorin: Ingrid Heinritzi Erstveröffentlichung: 13.05.2026, 19:05 Uhr
Anleger und Zentralbanken setzen weiterhin auf Gold ...
Anzeige - Dieser Artikel wird im Auftrag von Equinox Gold Corp. verbreitet, mit der die SRC swiss resource capital AG bezahlte IR-Beratungsverträge unterhält Herausgeber: SRC swiss resource capital AG Autorin: Ingrid Heinritzi Erstveröffentlichung: 13. Mai 2026, 18:30 Zürich/Berlin Lieb
Vetter startet Bau des neuen Produktionsstandorts in Saarlouis ...
- Pharmadienstleister feiert Baubeginn mit Projektpartnern und Vertretern aus Land und Region - Produktionsgebäude mit 50.000 m2 Fläche bildet Auftakt der Bauarbeiten - Neuer Standort ist Teil der globalen Wachstums- und Investitionsinitiativen Saarlouis / Ravensburg, 13. Mai 2026: Vetter, ei
Infrastruktur hinter Kartenzahlung im mobilen Einsatz ...
Die Kartenzahlung im mobilen Verkauf wirkt auf den ersten Blick unkompliziert: Betrag eingeben, Karte oder Smartphone vorhalten, Zahlung bestätigt - fertig. Im Hintergrund ist der Prozess jedoch deutlich komplexer. Damit Zahlungen zuverlässig funktionieren, müssen mehrere technische Komponenten r
Neuland GmbH & Co. KG in der Frankfurter Paulskirche für 20-jährige BVMW-Mitgliedschaft geehrt ...
Frankfurt am Main / Eichenzell, 13. Mai 2026 - Beständigkeit, Vertrauen und ein starkes Netzwerk sind in dynamischen wirtschaftlichen Zeiten die wichtigsten Säulen für unternehmerischen Erfolg. Für die Neuland GmbH & Co. KG markiert das Jahr 2026 in dieser Hinsicht einen besonderen Meilenste
Zodiac Gold: Volltreffer in Liberia - 16-Kilometer-Goldsystem nimmt Gestalt an ...
Ein 16 Kilometer langer Goldkorridor, eine 100-prozentige Trefferquote bei den ersten Bohrungen auf Ben Ben und hochgradige Abschnitte direkt unter der Grasnarbe: Was Zodiac Gold (TSXV: ZAU; OTCQB: ZAUIF; FSE: K19) derzeit auf seinem Todi Gold Project in Liberia zutage fördert, hat das Potenzial fÃ
Ministerium fördert Coaching-Plattform MTI CoachingPRO ...
Das "Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt" unterstützt seit Anfang des Jahres rückwirkend finanziell den Auf- und Ausbau der Online-Coaching-Plattform MTI CoachingPRO, die das Beratungsunternehmen Machwürth Team International (MTI), Visselhövede, seit April 2021
ApoVendo mandatiert CONFIDEX für strukturierte Investorensuche im Zukunftsmarkt Healthcare Automation ...
ApoVendo setzt auf Wachstum: Das Unternehmen für digitale Automaten- und Versorgungslösungen im Apothekenumfeld hat die CONFIDEX GmbH mit der strukturierten Suche nach strategischen und finanziellen Investoren beauftragt. Ziel ist die Skalierung innovativer Versorgungskonzepte im Gesundheitswesen.
Finanzbranche zwischen Regulierung, KI, Profit und Vertrauensdruck (Serie "Zukunft unter Spannung" Teil 1) ...
Köln, 13. Mai 2026 - Die Finanzbranche steht unter massivem Veränderungsdruck: Künstliche Intelligenz, geopolitische Unsicherheit, hohe Regulatorik und volatile Märkte verändern Geschäftsmodelle, Zusammenarbeit und Führung gleichzeitig. Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, Finanz
How Toby Watson uses his financial experience to promote educational opportunities at Excalibur ...
Toby Watson, a renowned investment professional and former partner at Goldman Sachs, devotes himself to the education system alongside his activities in the financial sector. As chairman, he supports the Excalibur Academies Trust in strategic thinking and planning security, and strives to bring an i




