Sommerurlaub mit Tücken

Sommerurlaub mit Tücken

ID: 2113567

ARAG Experten mit schweißtreibenden Urteilen



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Wortwitz stoppt Reisenden in Düsseldorf

Ein Passagier aus Schleswig-Holstein brachte mit einem unbedachten Kommentar die Sicherheitskräfte am Flughafen Düsseldorf in Aufruhr. Auf die Frage nach seinem Reisezweck antwortete er, er freue sich auf einen "bombigen Urlaub". Trotz seiner Erklärungen, dass er "bombig" als "super" meinte, wurde ihm der Flug in die USA verweigert. Der Mann klagte gegen die Airline und forderte die Erstattung seines Flugtickets, der Rückfahrkarte für die Bahn und der trotzdem in Florida entstandenen Mietwagenkosten. Das Amtsgericht Düsseldorf gab ihm Recht und sprach ihm etwa 1.400 Euro Entschädigung zu. Die Airline hätte die unglückliche Wortwahl richtig interpretieren müssen und war nicht berechtigt, ihn vom Flug auszuschließen (Az.: 42 C 310/18).



Krabben-Chaos im Handgepäck

Nordseekrabbensalat, Büffelmozzarella und "Flensburger Fördetopf" - diese ungewöhnliche Mischung wurde einem Reisenden am Flughafen Berlin-Tegel zum Verhängnis. Das Sicherheitspersonal untersagte dem Mann die Mitnahme im Handgepäck, da die Produkte laut Vorschriften der Europäischen Union als Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen galten - vergleichbar mit Duschgel und Shampoo. Und diese müssen in Behältern von höchstens 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel im Handgepäck transportiert werden. Der Vorfall führte zu einem Gerichtsverfahren, in dem der Reisende vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unterlag. Das Gericht entschied zugunsten der Bundespolizei und stellte fest, dass die Sicherheitsmaßnahmen angemessen waren, ohne dass eine explizite Prüfung auf flüssigen Sprengstoff erforderlich war (Az.: OVG 6 B 70.15).



Klogate in Schweden

Ein Urlauber in Schweden forderte Schadensersatz, weil sein gemietetes Ferienhaus nur mit einem Plumpsklo und nicht, wie im Katalog angegeben, mit einer "Toilette" ausgestattet war. Die Richter des Landgerichts in Hamburg wiesen seine Klage ab: In einem Ferienhaus in freier Natur sei nicht zwangsläufig mit einer Wasserspülung zu rechnen. Der Begriff "WC" wurde im Katalog bewusst nicht verwendet. Zudem sei ein Plumpsklo tatsächlich auch eine Toilette (Az.: 313 S 78/02).





Schweißalarm auf Hawaii

Kurz vor dem Abflug von Honolulu nach Düsseldorf musste ein Passagier das Flugzeug verlassen, weil seine Sitznachbarin sich beim Kapitän über seinen starken Schweißgeruch beschwert hatte. Kleider zum Wechseln hatte der schwitzende Reisende nicht im Handgepäck, sodass er und seine Frau zwei Minuten vor Start von Bord gehen mussten. Der Passagier klagte und das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihm Recht. Die Airline musste dem Passagier 260 Euro Schadenersatz für das Hotelzimmer erstatten. Laut der Richter hätten die Airlinemitarbeiter den Mann bereits vor Betreten des Flugzeugs auf seinen Körpergeruch hinweisen müssen, damit er zumindest die Möglichkeit gehabt hätte, sich noch vor Besteigen des Flugzeugs umzuziehen (Az.: 18 U 110/06).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Entdecken Sie Tansanias beste Orte für die Big Five und die versteckten Juwelen der Serengeti 200 Hour Yoga Teacher Training
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.07.2024 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2113567
Anzahl Zeichen: 3587

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Urlaub & Reisen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 282 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sommerurlaub mit Tücken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Auch im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz Das stimmt. Wer sich im Homeoffice eine Verletzung zuzieht, die in klarem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht, genießt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt laut ARAG Ex ...

Parkplätze - Kampf ums Kurvenparadies ...

In größeren deutschen Städten ist rund ein Drittel der Bewohner unzufrieden mit dem Parkplatzangebot. Parkplätze sind daher heiß begehrt. Kein Wunder also, dass beim Kampf um die wenigen Parklücken harte Bandagen angelegt werden. Es wird blocki ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Harte Schale, harter Kern +++ Beim Verzehr eines Früchtemüslis muss mit Obstkernen oder Kernteilen gerechnet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, wonach der Hersteller nicht haftet, wenn beim Biss auf ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z