Schwarz-Gelb darf sich nicht hinter unzureichender europaeischer Bankenregulierung verstecken
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Schwarz-Gelb darf sich nicht hinter unzureichender europaeischer Bankenregulierung verstecken
Der Finanzausschuss befasste sich heute in seiner ersten Anhoerung mit der Bankenregulierung. Dabei ging es um die nationale Umsetzung der geaenderten europaeischen Banken- und Kapitaladaequanzrichtlinie sowie um die anstehende Reform der Eigenkapitalvorschriften fuer Banken im Rahmen von Basel III.
Nach Meinung der Sachverstaendigen bleiben auch nach der Umsetzung der geaenderten europaeischen Banken- und Kapitaladaequanzrichtlinie schwerwiegende Defizite in der Bankenregulierung. Dies betrifft vor allem den Selbstbehalt bei der Verbriefung von Krediten. Durch die Einfuehrung eines Selbstbehalts beim urspruenglichen Kreditgeber soll diesem die vollstaendige Weitergabe der Kreditrisiken mittels Verbriefung verwehrt und somit ein Anreiz zu einer angemessen Bonitaetspruefung gesetzt werden. Die Beschraenkung des Selbstbehalts auf fuenf Prozent ist aber voellig unzureichend um eine echte Anreizwirkung zu erzielen. Ausserdem erlauben die neuen Regelungen auch kuenftig eine Verbriefung ohne Selbstbehalt bei einer Weitergabe an Nichtbanken, zum Beispiel Hedge Fonds. Schliesslich werden die besonders intransparenten und risikoreichen Wiederverbriefungen nicht wirksam eingeschraenkt.
Es ist bezeichnend fuer die fehlende Regulierungsbereitschaft der schwarz-gelben Bundesregierung, dass sie ueber eine unveraenderte Umsetzung der unzureichenden europaeischen Vorgaben in nationales Recht nicht hinaus gehen will. Statt sich vehement fuer eine Verschaerfung dieser Richtlinien einzusetzen versteckt sich Schwarz-Gelb hinter Europa.
Die Anhoerung zeigte ausserdem, dass bei der bevorstehenden Ueberarbeitung der Eigenkapitalvorschriften fuer Banken im Rahmen von Basel III die deutschen Besonderheiten staerker als bisher zur Geltung gebracht werden muessen. Die SPD fordert die Bundesregierung deshalb dazu auf, in den internationalen Verhandlungen darauf zu dringen, dass bestimmte Eigenkapitalinstrumente, wie die fuer die deutschen Sparkassen typische Stille Einlage, auch kuenftig nicht nur rechtsformabhaengig sondern prinzipiell als haftendes Eigenkapital anerkannt werden.
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Datum: 16.06.2010 - 16:17 Uhr
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