VKU begrüßt Einlenken der Bundesnetzagentur bei der Anerkennung von Verlustenergiekosten
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dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf die berechtigte Kritik der
Netzbetreiber am bisherigen System der Anerkennung von
Verlustenergiekosten eingegangen ist und heute ein neues System
vorgestellt hat. "So sehr wir uns über das Einlenken der
Bundesnetzagentur für die Zukunft ab 2011 freuen, so sehr bedauern
wir es, dass es keine Lösung für 2009 und 2010 gibt", so
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Allein in 2009 sind bei
den Verteilnetzbetreibern Verluste in erheblicher finanzieller
Größenordnung entstanden.
Unter Verlustenergie versteht man dabei die Differenz zwischen der
in ein Netz eingespeisten und der aus einem Netz ausgespeisten
Energie. In Stromnetzen entstehen Verluste dadurch, dass die
technischen Bestandteile eines Netzes nicht vollkommen verlustfrei
funktionieren und so beim Transport zwischen drei und sieben Prozent
(je nach Beschaffenheit des Netzes) des Stroms verlorengehen. Die zum
Ausgleich dieser Differenz notwendigen Strommengen muss der
Netzbetreiber beschaffen.
Mit dem jetzt vorgelegten Vorschlag der BNetzA vollzieht die
Behörde die überfällige Anpassung der Regulierungsvorgaben an die
Entwicklungen der Energiemärkte. Dies schafft zumindest
Planungssicherheit ab 2011, allerdings zunächst nur bis zum Ende der
ersten Regulierungsperiode Strom (Ende 2013). Es besteht jedoch die
erklärte Absicht der Behörde, diese Regelung auch für die zweite
Regulierungsperiode fortzusetzen. Da in den Gesprächen mit der BNetzA
keine Einigung über eine rückwirkende Lösung für 2009 und 2010
erzielt werden konnte, haben die beteiligten Verbände durchgesetzt,
dass alle bis zum 31. Mai 2010 eingereichten Beschwerden gegen die
Ablehnung von Härtefallanträgen bezüglich der Berücksichtigung von
Verlustenergiekosten unabhängig vom Beitritt zu der jetzt
vorliegenden freiwilligen Selbstverpflichtung weiter verfolgt werden
können.
Insgesamt wertet der VKU die vorgelegte Regelung als akzeptablen
Kompromiss für die Zukunft, auch wenn bei einzelnen Punkten - wie das
für die Berechnung des Referenzpreises zugrunde gelegte
Base/Peak-Verhältnis der Börsenpreise - unterschiedliche Auffassung
mit der BNetzA bestehen bleiben. Der VKU empfiehlt seinen Mitgliedern
die Teilnahme an dieser freiwilligen Selbstverpflichtung, dies bleibt
aber immer die individuelle Entscheidung des einzelnen Unternehmens.
Zum Hintergrund
Die BNetzA erkannte im Rahmen der Ermittlung der Kostenbasis für
die Anreizregulierung nur die ihrer Meinung nach effizienten Kosten
für die Beschaffung der Verlustenergie an. Auf Grundlage eines
Benchmarking legte sie hierfür einen Preis von 44 Euro pro
Megawattstunde fest. Da dieser Preis teilweise weit übertroffen wurde
(2008 phasenweise bei 90 Euro) bemühte sich der VKU darum, mit der
Bundesnetzagentur eine Regelung auszuhandeln, die zu einer
Anerkennung der tatsächlich entstandenen Kosten führen sollte. Dies
sollte über eine Anerkennung der Kosten der Verlustenergiebeschaffung
als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten bewirkt werden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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Datum: 17.06.2010 - 10:50 Uhr
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