ARAG Verbrauchertipps zum Mietrecht

ARAG Verbrauchertipps zum Mietrecht

ID: 2124461

Wenn das Zuhause zum Streitfall wird: aktuelle Urteile aus der Welt des Wohnens



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Heizkostenabrechnung: kein Anspruch auf Nachzahlung

Nebenkostenabrechnungen führen oft zu Unstimmigkeiten zwischen Vermietern und Mietern. Denn über 90 Prozent der Abrechnungen sind falsch, meist zugunsten der Vermieter. Kein Wunder also, dass es bei knapp 16 Prozent aller Mietrechtsprozesse um das Thema Nebenkosten geht. In einem vorm Amtsgericht Recklinghausen verhandelten Fall hatte sich ein Vermieter bei der Abrechnung der Heizkosten vertan, weil er widersprüchliche Flächenangaben machte. Während es in einem Jahr um rund 1.000 Quadratmeter ging, lagen in einer anderen Abrechnung ca. 2.000 Quadratmeter zugrunde, wodurch deutlich höhere Heizkosten angefallen waren. Der Vermieter verlangte daraufhin eine Nachzahlung, die der Mieter allerdings verweigerte. Zu Recht, wie auch die Richter befanden. Denn Ungereimtheiten bei den Flächenangaben gehen zu Lasten des Vermieters. Er muss laut ARAG Experten die Größe der tatsächlichen Fläche darlegen und beweisen (Az.: 17 C 24/23).





Besichtigungsrecht des Vermieters versus Recht auf Ungestörtheit des Mieters

Was wiegt schwerer: das Recht eines Vermieters, sein Eigentum zu besichtigen oder das Recht eines Mieters, in seiner Wohnung ungestört zu sein? Die ARAG Experten betonen, dass die Ruhe des Mieters in der Regel Vorrang hat. Aber wenn es einen triftigen Grund gibt, weshalb eine Wohnungsbesichtigung des Vermieters unumgänglich ist, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung in Absprache mit dem Mieter zu besichtigen. In einem konkreten Fall wollte der Vermieter gemeinsam mit einem Sachverständigen seine vermietete Doppelhaushälfte besichtigen, um zwecks Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete die Beschaffenheit des Objektes zu bewerten und gegebenenfalls die Miete zu erhöhen. Die Mieter verweigerten ihm jedoch den Zutritt und beriefen sich auf ihr Recht auf Ungestörtheit. Doch die Richter sahen in der Begutachtung der Immobilie zur Ermittlung des Vergleichswertes einen konkreten sachlichen Grund. Eine Besichtigung war daher erlaubt (Bundesgerichtshof, Az.: VIII 77/23).







Maklerfotos für ein Exposé erlaubt?

Soll eine Immobilie über einen Makler verkauft oder vermietet werden, wird dazu in der Regel ein Exposé mit allen relevanten Eckdaten zur Immobilie angefertigt. Meist enthalten diese Unterlagen auch Fotos, damit sich potenzielle Käufer oder Mieter ein Bild von dem Objekt machen können. Handelt es sich um bewohnte Räume, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der Makler für das Fotografieren der Räume die Einwilligung der Mieter bzw. Bewohner der Räume benötigt. Der Grund dafür: Es handelt sich bei diesen Bildern um personenbezogene Daten, die nach der Datenschutzgrundverordnung geschützt sind. In einem konkreten Fall hatte ein Paar zwar die Einwilligung zu Fotos für ein Online-Exposé der gemieteten Doppelhaushälfte gegeben, weil diese verkauft werden sollte. Doch nachdem sie von vielen Seiten auf die Fotos angesprochen wurden und sich dadurch unwohl fühlten, baten sie das Maklerbüro um das Löschen der Bilder. Und obwohl der Bitte nachgekommen wurde, verlangte das Mieter-Paar Schmerzensgeld, da der immaterielle Schaden durch das Löschen allein nicht wieder gutzumachen sei. Doch die Richter sahen den Fall anders: Durch ihre ursprüngliche Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Bilder hatten sie stillschweigend zugestimmt, dass die Fotos auch fremden Personen zugänglich gemacht werden (Landgericht Frankenthal, Az.: 3 0 300/23).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/mietrecht-ratgeber/



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Einbruchschutz für die dunkle Jahreszeit Wohnungsbau 2024: Wo wird in Deutschland am meisten gebaut?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.09.2024 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2124461
Anzahl Zeichen: 4326

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 405 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps zum Mietrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge - und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen

Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mehr Freiheit beim Familiennamen Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht. Ehepaare können seither deutlich freier entscheiden, welchen Namen sie künftig führen möchten. Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes z

ARAG Konzern erzielt erneut starkes Beitragsplus ...
- Die Bruttobeitragseinnahmen des ARAG Konzerns stiegen in 2025 um 13,2 Prozent - Das Rechtsschutzgeschäft wuchs um 11,5 Prozent - Die Krankenversicherung legte erneut stark um 18,4 Prozent zu - Die Combined Ratio verbesserte sich auf 89,4 Prozent - Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstät


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Einbruchschutz für die dunkle Jahreszeit ...
Ratingen - Herbst und Winter sind bei Einbrechern beliebte Jahreszeiten, weil es dann bereits dunkel ist, während ehrliche Menschen zum Beispiel noch im Büro sind. So haben sie mehr Gelegenheiten, ungestört einzubrechen, und finden auch schneller heraus, wo niemand zuhause ist. Wenn kein Licht br

Professionelle Immobilienbewertung in Berlin ...
Möchten Eigentümer ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, empfiehlt sich vorab eine professionelle Immobilienbewertung. Bei dieser wird ein realistischer Verkaufs- oder Mietpreis festgelegt. "Dadurch kann die Vermarktung der Immobilie beschleunigt werden", betont Geschäftsführer Alex

Bilanz 2023: WOLFF & MÜLLER wächst weiter ...
Steigende Zinsen, Haushaltskürzungen sowie hohe Material- und Energiepreise belasten die Baukonjunktur. Die Branche meldet sinkende Umsätze. "Vor diesem Hintergrund sind wir mit dem Geschäftsjahr 2023 zufrieden. Wir haben unsere Ziele erreicht, die wir uns für Leistung und Ergebnis vorgenom

Alles gecheckt ...
Moderne Heizsysteme bestehen aus verschiedenen Komponenten. Nur wenn diese perfekt zusammenspielen und aufeinander abgestimmt sind, lässt sich die gewünschte Effizienz in der Wärmeerzeugung erreichen. Buderus unterstützt die Heizungsfachfirmen dabei mit dem Einbaucheck. Dies sind Broschüren mit


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z