i-Kfz: Wartest Du noch oder klickst Du schon?

i-Kfz: Wartest Du noch oder klickst Du schon?

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ARAG Experte Jan Kemperdieküber die Digitalisierung bei der Kfz-Zulassung



ARAG Experte Jan Kemperdiek (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG Experte Jan Kemperdiek (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung "i-Kfz" können Halter ihre Fahrzeuge nun komplett online an-, ab- oder ummelden. Dies spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern vereinfacht den Zulassungsprozess erheblich - und das ganz ohne Behördengang. Wie die digitale Fahrzeugzulassung funktioniert und welche Voraussetzungen Fahrzeughalter erfüllen müssen, weiß ARAG Experte Jan Lukas Kemperdiek, Fachanwalt für Verkehrsrecht.



Was ist das Ziel von i-Kfz?

Jan Kemperdiek: Mit dem Projekt i-Kfz verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Ziel, das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Bisher war die Fahrzeuganmeldung oft mit langen Wartezeiten auf überfüllten Zulassungsstellen verbunden - ein Problem, das vor allem Berufstätige und Unternehmen vor Herausforderungen stellte. Seit September 2023 können Zulassungsvorgänge wie An- oder Abmeldung, Tageszulassung oder Saisonkennzeichen rund um die Uhr von zu Hause oder vom Büro aus erledigt werden. Nach erfolgreicher Online-Zulassung kann das Fahrzeug übrigens sofort am Straßenverkehr teilnehmen.



Wie funktioniert i-Kfz?

Jan Kemperdiek: Der Ablauf der internetbasierten Fahrzeugzulassung ist eigentlich ganz leicht: Man meldet sich über das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde an, das auf der Webseite des jeweiligen Bundeslandes zu finden ist. Ein Identitätsnachweis erfolgt über den elektronischen Personalausweis (eID), und auch die Gebühren können online gezahlt werden. Die notwendigen Fahrzeugdokumente, wie der Fahrzeugbrief und das Kennzeichen, werden anschließend entweder per Post zugeschickt oder stehen zum Download bereit.



Welche Voraussetzungen sind nötig, um i-Kfz zu nutzen?

Jan Kemperdiek: Um die internetbasierte Kraftfahrzeug-Zulassung zu nutzen, benötigen Fahrzeughalter einen neuen Personalausweis oder Reisepass mit aktiver e-ID-Funktion, um sich online ausweisen zu können. Und ein stabiler Internetzugang ist natürlich auch nicht schlecht. Während der Online-Zulassung müssen die erforderlichen Dokumente zur Zulassung bereitgehalten werden, die man auch auf der Behörde vorzeigen muss, wie z. B. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Darüber hinaus ist auch bei i-Kfz eine elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer, von der Kfz-Versicherung erforderlich. Und man muss natürlich die Möglichkeit haben, Gebühren online zu bezahlen.





Was genau macht die Online-Zulassung effizienter und günstiger?

Jan Kemperdiek: Die digitale Fahrzeugzulassung ist günstiger als die herkömmliche Anmeldung vor Ort. Das betrifft nicht nur die Gebühren, sondern auch indirekte Kosten, die beispielsweise durch Anfahrtswege, Parkgebühren oder den zeitlichen Aufwand entstehen. Besonders für Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten bringt das eine erhebliche Entlastung. Zudem profitieren gerade Autohäuser und Versicherungen von der vorhandenen Großkundenschnittstelle, die es ermöglicht, Anträge in hoher Stückzahl effizient zu bearbeiten.



Gibt es die Online-Zulassung überall?

Jan Kemperdiek: Das i-Kfz-Projekt wird zwar bundesweit vom BMDV koordiniert, aber die tatsächliche Umsetzung liegt bei den Ländern und Kommunalverwaltungen. Diese müssen entsprechende Portale zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass sie auf dem neuesten technischen Stand sind. Seit dem 1. September 2023 sind alle Zulassungsbehörden verpflichtet, diese vierte Stufe von i-Kfz anzubieten. Informationen darüber, welche Zulassungsbehörden bereits an das i-Kfz-System angeschlossen sind, finden sich auf den jeweiligen Internetseiten der Zulassungsstellen.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/verkehrsrecht-ratgeber/



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Datum: 01.10.2024 - 10:05 Uhr
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Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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