Politik muss die Chance für grundlegende Reform jetzt nutzen
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(ots) - Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Länder, grundlegende Modernisierungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzustoßen - fordert aber auch Anpassungen im vorliegenden Entwurf des Reformstaatsvertrags. In ihrer Stellungnahme bittet die GVK die Ministerpräsidenten dringend, vor allem fünf Punkte zu überdenken, um die gewünschte Effizienz und Wirtschaftlichkeit für die ARD auch tatsächlich zu erreichen.
Der Reformstaatsvertrag strebt zurecht modernisierende Veränderungen für ein effizientes zukunftsfähiges Rundfunksystem an. Der Leitgedanke der Länder "mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit", darf allerdings die Qualität als Legitimation für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht untergraben. Die Stellungnahme der GVK konzentriert sich auf fünf Punkte, die dafür gewährleistet sein müssen.
Strategiezwang für die ARD-Intendanten vorgeben
Der Entwurf des Reformstaatsvertrags sieht vor, in der föderal strukturierten ARD Bereichsleitungen festzulegen. Mehrfachstrukturen sollen dadurch abgebaut werden, dass in zu bestimmenden Bereichen eine Anstalt für alle anderen Anstalten zuständig ist. Das so genannte "Einer für Alle"-Prinzip muss aus Sicht der GVK aber zwingend an die Verpflichtung zu einer gemeinsamen Strategie der ARD gekoppelt werden, wie sie auch vom Zukunftsrat empfohlen wurde. Eine dezentrale Geschäftsführung kann nur funktionieren, wenn die Bereichsleitungen auf eine gemeinsame Strategie - ggf. auch gegen Standortinteressen -verpflichtet werden und sich gegenseitig stärken.
Aufsicht über die ARD effizient gestalten
Ein Aufsichtsgremium für die Gemeinschaftsangebote der ARD füllt eine Lücke. Wenig effizient erscheint es aber, dass die Zuständigkeit für diese Aufsicht alle zwei Jahre wechseln soll. Dies gilt umso mehr, als es bereits etablierte Beratungsgremien wie den ARD-Programmbeirat gibt. In ihm sind Mitglieder aller regionalen Rundfunkräte vertreten, nur fehlt ihm bislang das Aufsichtsmandat. Eine rollierende Zuständigkeit hingegen wäre mit stetigen Rüstkosten und Qualitätsverlusten verbunden. Zur Sicherstellung der Aufsichtsqualität muss auf Kontinuität und Rückbindung an alle Rundfunkräte gesetzt werden.
Medienrat staatsfern besetzen
Den Ansatz, die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt und seinen gesellschaftlichen Nutzen durch Sachverständige unabhängig prüfen zu lassen, unterstützt die GVK. Es muss aber gewährleistet sein, dass der neue Medienrat staatsfern besetzt wird. Um Doppelungen zu vermeiden, braucht es außerdem eine klare und komplementäre Aufgabenabgrenzung gegenüber den bestehenden Aufsichtsgremien der Landesrundfunkanstalten. Diese kommen ihrerseits gesetzlich festgelegten Aufgaben nach.
Online in die Zukunft denken
Zusätzliche Restriktionen im Online-Bereich gefährden die verfassungsrechtlich gewährleistete Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ohne damit die Existenzgrundlagen der Zeitungsverleger zu sichern. Eine strikte Trennung zwischen Audio, Video und Text ist aufgrund der fortschreitenden Medienkonvergenz heute nicht mehr sinnvoll. Vielmehr sollte der Normgeber mit Anreizen für Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Verlegern bei Erstellung und Distribution der Angebote sowie mit der Einrichtung angemessener Fördermodelle für die von BigTech bedrohte freie Presse einen spürbaren Beitrag zur Unterstützung der Qualitätspresse im dualen Rundfunksystem leisten.
KEF-Empfehlung verfassungskonform umsetzen
Die GVK deutet die Tatsache, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als "fünfte Säule" eines Reformstaatsvertrags nicht in die Anhörung einbezogen wurde, dahingehend, dass die Länder beabsichtigen, sich rechtstreu zu verhalten. Die Einhaltung des verfassungsrechtlich abgesicherten und staatsvertraglich ausgestalteten Bedarfsermittlungs- und Beitragsfestsetzungsverfahrens ist nicht verhandelbar.
Die GVK hat mit großer Aufmerksamkeit die Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf des Reformstaatsvertrags verfolgt- insbesondere die Anmerkungen des Zukunftsrats zum Federführungsprinzip der ARD sowie die KEF-Vorschläge für realistische und schnell wirksame Einsparmöglichkeiten. Die KEF zeigt, wie die Länder selbst rechtskonform den Rundfunkbeitrag senken können.
Die GVK wünscht sich eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit und fordert insbesondere auch die in den Rundfunkräten vertretenen Organisationen auf, sich in den verbleibenden zwei Wochen bis zur Ministerpräsidentenkonferenz öffentlich zu Wort zu melden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben Ende Oktober die Chance, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erneuern und zu stärken.
Die vollständige Stellungnahme der GVK ist hier veröffentlicht: https://ots.de/gNEyqV
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Datum: 11.10.2024 - 14:59 Uhr
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