Kinderkrankengeld: Die Eltern arbeiten und das Kind wird krank - was nun?

Kinderkrankengeld: Die Eltern arbeiten und das Kind wird krank - was nun?

ID: 2131267

(ots) - Anmoderation: Beide Elternteile arbeiten und das Kind wird krank und braucht zu Hause Betreuung. Wie sieht es dann mit der telefonischen Krankschreibung aus oder mit dem Kinderkrankengeld? Welche Rechte und Pflichten haben die Eltern? Dagmar Ponto berichtet:

Sprecherin: Fieber, Erkältungen und Magen-Darm-Infekte sind die Klassiker, wenn unsere Kleinen jetzt im Herbst krank zu Hause bleiben und natürlich muss sich dann Mutter oder Vater kümmern und muss sogenannte "Kinderkranktage" nehmen. Für diese Tage kann Kinderkrankengeld beantragt werden. Wie hoch das ist, weiß Aglaja Adam von der "Apotheken Umschau ELTERN": werden. Wie hoch das ist, weiß Aglaja Adam von der "Apotheken Umschau ELTERN":

O- Ton Aglaja Adam: 19 Sekunden

"Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel etwa 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der Betrag ist dabei aber gedeckelt. 2024 waren es nicht mehr als 120,75 Euro pro Tag. Davon abgezogen werden dann noch Beiträge zur Sozialversicherung."

Sprecherin: Damit Eltern nicht mit dem kranken Kleinen in die Praxis müssen, können sie unter bestimmten Umständen auch eine telefonische Krankschreibung erhalten:

O-Ton Aglaja Adam: 17 Sekunden

"Voraussetzung ist, dass der Kinderarzt oder die Kinderärztin das Kind kennt, und es sich auch nur um eine Erkrankung mit leichten Symptomen handelt. Und übrigens: Die Gesundheitskarte muss nicht eingelesen werden. Die Bescheinigung kommt dann per Post und muss bei der Krankenkasse eingereicht werden."

Sprecherin: Um wieder gesund zu werden, braucht der kleine Patient häufig verschiedene Arzneimittel, die oft teuer sein können:

O-Ton Aglaja Adam: 19 Sekunden

"Bis zum 12. Geburtstag des Kindes übernehmen die Krankenkassen sehr viele Medikamente, auch welche die es rezeptfrei gibt. Allerdings müssen diese dann ärztlich verordnet werden. Und wichtig ist auch zu wissen: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von fast allen Zuzahlungen befreit."



Abmoderation: Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten, können Kinderkrankengeld beantragen, berichtet die "Apotheken Umschau ELTERN".

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Katharina Neff-Neudert
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Datum: 17.10.2024 - 05:50 Uhr
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