Dringender Handlungsbedarf: Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Diensten ermöglichen

Dringender Handlungsbedarf: Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Diensten ermöglichen

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(ots) - Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) veröffentlicht zum Abschluss der globalen Verhandlungen zu den Themen Klimafinanzierung und Klimaanpassung auf der COP29 in Baku ein Forderungspapier zum dringenden Handlungsbedarf bei der Ermöglichung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in ihren Einrichtungen und Diensten in Deutschland.

Der Schutz vulnerabler Gruppen vor den katastrophalen Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise wird in sozialen Einrichtungen und Diensten nur mit adäquater Vorbereitung und umfassenden Maßnahmen erreicht werden können. Die Freie Wohlfahrtspflege stellt sich bereits vielerorts den aufkommenden Herausforderungen, es fehlt allerdings an personellen und finanziellen Ressourcen für eine systematische und ganzheitliche Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen.

Der Präsident der BAGFW, Michael Groß, erklärt zur Forderung nach geeigneten Rahmenbedingungen für Klimaanpassung in der Freien Wohlfahrtspflege: "Klimaanpassung ist ein Bereich der öffentlichen und sozialen Daseinsvorsorge. Wir müssen zukünftig sicherstellen können, dass die am stärksten gefährdeten Mitglieder unserer Gesellschaft angemessen vor den gefährlichen Auswirkungen der Klimakrise geschützt werden können."

Aufgrund ihrer finanziellen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen können gemeinnützige Akteure in der Freien Wohlfahrtspflege nur sehr begrenzt Rücklagen für die nötigen Investitionen bilden. Diese reichen nicht aus, um die erforderlichen Klimaanpassungsstrategien zu erstellen und umsetzen zu können. Neben baulich-technischen Maßnahmen müssen auch organisatorische und personelle Anpassungen erfolgen.

Die Kernforderungen der BAGFW beinhalten bedarfsgerechte und mit ausreichender Förderquote ausgestattete Förderprogramme, wie das im Bundesumweltministerium angesiedelte Programm zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Die 13 Mio. Euro in 2023 und 14,8 Mio. Euro in 2024 reichen allerdings bei Weitem nicht aus, um die Umsetzungsbedarfe in den Einrichtungen und Diensten flächendeckend angehen zu können. Der Personal- und Investitionsbedarf zur Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien muss daher in der Regelfinanzierung der Einrichtungen angesetzt werden können.



Nur eine Einbindung aller relevanten Akteure in die Ausgestaltung von kommunalen Krisenplänen und Klimaanpassungsstrategien wird den Schutz vulnerabler Gruppen, auch in den sozialen Einrichtungen und Diensten, sicherstellen können. Auch bei der Ausarbeitung von Förderprogrammen können durch Beteiligung und Einbindung bestehende Hürden abgebaut und die besonderen Rahmenbedingungen von gemeinnützigen Organisationen frühzeitig berücksichtigt werden.

Das komplette Forderungspapier befindet sich auf der BAGFW-Webseite (https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/dringender-handlungsbedarf-klimaanpassungen-in-sozialen-einrichtungen-und-diensten-ermoeglichen).

Pressekontakt:

Katrin Goßens
030 24089-121
presse@bag-wohlfahrt.de


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Datum: 20.11.2024 - 11:48 Uhr
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