Kraftfahrtbundesamt erwartet "breiten Einsatz" fahrerloser Busse bis 2030 / KBA-Präsident sieht "entscheidendes Sparpotenzial" für Verkehrsbetriebe - "Politik muss Hürden ausräumen"
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(ots) - Kraftfahrtbundesamt-Präsident Richard Damm hat einen zeitnahen Durchbruch beim autonomen Fahren angekündigt: "2026, spätestens 2027 werden selbstfahrende Robo-Busse in den ersten Städten in Deutschland unterwegs sein und Fahrgäste transportieren", sagte Damm, dessen Behörde die Fahrzeuge zulassen muss, im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Hamburg könne es schaffen, die erste Genehmigung in ganz Europa zu erhalten und bis 2030 10.000 Shuttle-Busse auf den Straßen zu haben.
"Es ist zu erwarten, dass es in fünf bis zehn Jahren einen breiten Einsatz selbstfahrender Busse und Lkw geben wird, die ganz ohne Fahrer unterwegs sind. Es wird sich für Verkehrsunternehmen und Speditionen auf jeden Fall lohnen, wenn die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen sind", betonte Damm, der auch das Gremium zum autonomen und vernetzten Fahren der UN-Wirtschaftskommission (UNECE) leitet. In den USA seien viele Logistikunternehmen längst dabei, für Langstrecken auf autonome Lkw zu setzen und sich dafür Partner zu suchen. "Das erwarte ich auch für den Hub-to-hub-Verkehr in Deutschland."
Die Verkehrsbetriebe rief Damm auf, den Robo-Bus-Zug nicht zu verpassen: "Die Anschaffung ist zwar teuer, aber die Vorteile, die gewonnene Flexibilität, sind riesig!" In Stoßzeiten könnten Konvois mit zwei, drei oder mehr Shuttlebussen gebildet werden. Während der Schule oder Arbeitszeit oder in den Abendstunden würden sich die überzähligen Busse einfach einparken und nur noch ein Shuttle fahren: "Das bringt entscheidendes Sparpotenzial. Noch nicht alle Verkehrsbetriebe haben das ausreichend im Blick, sollten aber diesen Möglichkeiten mehr Beachtung schenken", sagte er.
An die Politik appellierte der Behördenpräsident, die Strategie für das autonome Fahren zügig weiterzuentwickeln. "Wenn kein Fahrer an Bord ist, sondern der Computer steuert, braucht es beispielsweise keine Lenk- und Ruhezeiten mehr, und auch nicht die Pflicht, diese zu überwachen", sagte er der "NOZ". Die Gesetzgebung sei noch darauf ausgerichtet, dass eine fahrzeugführende Person an Bord ist, egal ob im Personen- oder Schwerlastverkehr. "Hier bedarf es rechtlicher Anpassungen, die Hürden wegnehmen. Dadurch werden Anreize für Investitionen geschaffen, die den Hochlauf beflügeln."
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Datum: 23.11.2024 - 01:00 Uhr
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