Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil zu Zwangsbehandlungen
ID: 2137206

(ots) - Tatsächlich kann schon der Transport ins Krankenhaus eine massive Belastung sein - etwa für Demenzkranke. Bemerkenswert ist aber auch das abweichende Sondervotum eines Verfassungsrichters. Er fürchtet, dass die Schwelle für Zwangsbehandlungen sinkt, wenn diese ambulant oder daheim erlaubt sind. Klar ist: Unabhängig vom aktuellen Urteil, das bis Ende 2026 Gesetz werden soll, müssen Betreuer, Ärzte und Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Zwangsbehandlung wirklich erforderlich ist.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Frank Schwaibold
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de
Original-Content von: Stuttgarter Nachrichten, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.11.2024 - 17:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2137206
Anzahl Zeichen: 764
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 274 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil zu Zwangsbehandlungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Nachrichten (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).