Nudging, Shrinking, Skimping: So werden Verbraucher getäuscht
ARAG Expertenüber irreführende Taktiken und zweifelhafte Marketingstrategien
Nudging, Shrinking, Skimping: So werden Verbraucher getäuscht (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Für Schnäppchenjäger auf der Suche nach den besten Angeboten markieren Black Friday und Cyber Monday die Höhepunkte der Konsumsaison. Doch inmitten dieser Kaufrausch-Tage greifen Unternehmen zunehmend auf subtile psychologische Strategien zurück, um das Kaufverhalten ihrer Kunden zu beeinflussen. Die ARAG Experten geben daher einen Überblick über fiese Maschen, miese Tricks und perfide Methoden, die Verbraucher in die Irre führen und häufig den Geldbeutel zusätzlich strapazieren.
Nudging - der Trick mit dem Countdown
Mit Nudging (englisch für "anstupsen") sollen Verbraucher laut ARAG Experten subtil und unbemerkt beeinflusst werden. Das Ziel: Sie zu bestimmten Handlungen und Entscheidungen zu bewegen, ohne ihnen ihre Wahlfreiheit direkt zu nehmen. Ein Beispiel für den durchaus positiven Einsatz dieser Technik ist die Platzierung von Obst auf Augenhöhe in Supermärkten, um gesunde Ernährung zu fördern. Aber es geht auch anders herum: Ebenso werden ungesunde Snacks bewusst an der Kasse positioniert, wo Impulskäufe wahrscheinlicher sind. Online nutzen z. B. Reise-Anbieter diese Technik, um ihren Umsatz zu steigern. Dabei wird den Online-Nutzern durch einen Countdown suggeriert, dass es nur noch wenige Angebote gibt oder gerade viele weitere Nutzer sich das gleiche Angebot ansehen. Auch Apps setzen auf Nudges: Fitness-Apps erinnern mit motivierenden Benachrichtigungen an Bewegung, während Shopping-Apps durch Countdown-Timer Dringlichkeit erzeugen.
Unlautere Werbung mit Rabatten
Mega-Schnäppchen, Super-Rabatte, Preisknüller, XXL-Angebote, Bestpreis-Garantie - manchmal ist es schwer, echte Angebote von Fake-Deals zu unterscheiden. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Händler bei Werbung mit Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zugrunde legen müssen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf den konkreten Fall, in dem ein Discounter Preisermäßigungen auf höhere Preise bezogen hatte, während der niedrigste Preis nur im Kleingedruckten genannt wurde (Az.: C-330/23). Bereits seit 2022 schreibt die europäische Preisangabenverordnung vor, dass bei einer Preisermäßigung der günstigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. Nach der Entscheidung des EuGH ist nun klar, dass das nicht ausreicht: Vielmehr ist die zugrundeliegende EU-Richtlinie so auszulegen, dass die Ermäßigung auch auf der Grundlage des niedrigsten Preises berechnet werden muss. Das Urteil soll irreführender Werbung und "Preisschaukelei" einen Riegel vorschieben, etwa dem künstlichen Erhöhen von Preisen vor Rabattaktionen.
Shrinkflation - schrumpfen für den Profit
Der Begriff Shrinkflation setzt sich aus den Wörtern "shrink" (englisch für "schrumpfen") und Inflation zusammen und beschreibt einen Prozess, bei dem die Hersteller von Produkten nicht den Preis erhöhen, sondern stattdessen die Menge oder Größe des Produkts reduzieren, während der Preis unverändert bleibt. Durch diese subtile Taktik können Gewinnmargen erhöht werden, ohne die Preise anzuheben.
Verbraucher werden durch die versteckte Preiserhöhung bewusst in die Irre geführt und getäuscht, indem sie glauben, dass sie das gleiche Produkt wie zuvor kaufen. Da das alte und neue Produkt nie nebeneinander im Regal stehen, haben Kunden keine Möglichkeit zu einem Vergleich. Je mehr Produkte es gibt, bei denen getrickst wird, desto größer sind die Auswirkungen auf das Haushaltsbudget. Die ARAG Experten warnen vor Lebensmitteln, bei denen veränderte Füllmengen zu mehr als 40 Prozent Preiserhöhung geführt haben.
Skimpflation - weniger ist weniger
Neben luftigen, viel zu großen - und eigentlich gesetzeswidrigen - Verpackungen weisen die ARAG Experten auf weitere Tricks der Hersteller hin, um ganz legal Produkte vermeintlich preiswert anzubieten. Das Ganze nennt sich auf neudeutsch Skimpflation (englisch "skimp" für einsparen und Inflation) und bezeichnet die Praxis von Unternehmen, die Qualität ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu senken, anstatt die Preise zu erhöhen: Indem Hersteller die Dosiervorgaben und -empfehlungen ändern - wie beispielsweise bei Waschpulver oder Geschirrspülmittel -, verbraucht sich ein Produkt schneller und muss häufiger gekauft werden. Auch über die Rezeptur wird getrickst. Dabei werden Anteile von besonders kostenintensiven Bestandteilen eines Produktes gesenkt oder durch kostengünstigere oder ähnlich schmeckende Rohstoffe ersetzt, so dass es in der Herstellung günstiger wird und die Gewinnmarge steigt.
Kavaliersdelikt oder Gesetzesbruch?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es Herstellern natürlich keineswegs verboten ist, die Preise zu erhöhen oder herunterzusetzen. Gesetzwidrig sind allerdings Verpackungen, die nicht proportional zur Füllmenge schrumpfen, sondern mehr Inhalt suggerieren. Rechtlich ist es allerdings schwierig festzulegen, wann es sich um eine Mogelpackung handelt, da bereits 2009 die verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel weggefallen sind. Vorher gab es eine entsprechende EU-Richtlinie, wonach feste Verpackungsgrößen für bestimmte Füllmengen vorgegeben waren, so dass Produkte und Preise besser vergleichbar waren.
Doch ganz ungeschützt ist der Verbraucher nicht, sofern er Preis und Füllmenge eines Produktes kennt. Denn sind Lebensmittel in einer größeren Verpackung nochmals einzeln verpackt, müssen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der Europäischen Union (EU) sowohl das Füllgewicht als auch die genaue Stückzahl der Einzelverpackungen angegeben werden. Selbst wenn es sich um kleinteilige Einzelstücke - wie etwa einzeln umwickelte Bonbons - handelt (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 15.21).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
nudging
shrinking
skimping
verbraucher
arag
experten
schnaeppchenjaeger
kaufrausch
werbung
rabatt
schnaeppchen
preisknueller
wettbewerb
unlauter
haendler
eugh
preisermaessigung
preisangabenverordnung
gewinn
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 28.11.2024 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2137776
Anzahl Zeichen: 6553
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Dienstleistung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 260 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nudging, Shrinking, Skimping: So werden Verbraucher getäuscht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++ Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht a
Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen ...
Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum für Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist
Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen ...
Sind Übernachtungen im Kleingarten erlaubt? Ein Kleingarten wird in der Regel gepachtet, nicht gekauft. Grundlage ist meist ein Pachtvertrag mit dem Verein, der sich wiederum an gesetzliche Vorgaben halten muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Nutzung vor allem der Erholung und der g
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Tippspiel WM 2026– Add-on für Znuny und OTOBO ...
In einem Monat beginnt der FIFA World Cup 2026™: vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 trifft die Fußballwelt in den USA, Kanada und Mexiko aufeinander - und vielleicht freuen Sie sich genauso wie wir bereits auf spannende Fußballabende und große Emotionen. Damit auch im Büro ein wenig WM-Stimmung au
Mobile Locker expandiert mit Übernahme von SafeBOXen ...
(Wommelgem, 12.05 2026) - Mobile Locker gibt die Übernahme des Berliner Unternehmens SafeBOXen (Modul-Kombinat GmbH) bekannt, das seit 2016 rund 40 führende Festivals betreut, darunter Rock am Ring, Hurricane, Lollapalooza Berlin, Deichbrand, Wacken Open Air oder Glücksgefühle. Die gesamte Bele
Background-Check-Provider auswählen: Der Kriterienkatalog für HR in der Schweiz ...
Die Entscheidung, Background Checks auszulagern, ist für die meisten Schweizer Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll. Doch der Markt ist unübersichtlich, und die falsche Wahl kann zur Compliance-Falle werden. Worauf müssen HR-Verantwortliche bei der Auswahl eines Screening-Providers achten? Kriteri
DM Solutions erweitert Server- und Hosting-Angebote für leistungsstarke Webprojekte ...
Kontinuierliche Weiterentwicklung moderner Hosting-Produkte Die DM Solutions GmbH https://www.dmsolutions.de/ aus Hanau setzt auf den kontinuierlichen Ausbau ihrer Server- und Hosting-Angebote. Ziel ist es, Kunden leistungsstarke, stabile und skalierbare Hosting-Lösungen bereitzustellen, die den
Floralux setzt bei Cloud-Transformation erneut auf FIS ...
Grafenrheinfeld, 08.05.2026 - Der belgische Blumen- und Pflanzengroßhändler Floralux setzt beim Wechsel in die SAP S/4HANA Cloud Public Edition erneut auf die FIS Informationssysteme und Consulting GmbH. Für das Stammdatenmanagement vertraut das Unternehmen weiterhin auf FIS/mpm und führt die be
Alles neu im Mai ...
Alles neu im Mai WONNEPREISE IM WONNEMONAT Liebe Sport-, Schützen- und Karnevalsbegeisterte! Der Mai ist da - für viele der schönste Monat im Jahr. Die Natur steht in voller Blüte und alles erwacht zu neuem Leben. Das macht den "Wonnemonat" so einzigartig. Die Freude ("Wonn
SAP-Systeme im Check: Warum ein IT-Fitness-Check entscheidend für stabile Systeme und eine erfolgreiche S/4HANA-Transformation ist ...
Er überprüft also seine Gesundheit mit einem Fitness-Check. Können Sie das auch für Ihre IT-Systeme sagen? Machen Sie auch hier einen Fitness-Check – wir sagen Ihnen welche Gründe dafür sprechen!? Technische Veränderungen? Mit der SAP S/4HANA Transition gehen einige technische und fachl
Mobile Schrotthändler aus Düsseldorf können auch Autoverschrottung und Motorrad Verschrottung Realisieren ...
Das Ruhrgebiet ist eine der dicht besiedelten und wirtschaftlich aktivsten Regionen Deutschlands – mit einer jahrzehntelangen Geschichte der Schwerindustrie, des Bergbaus und der Metallverarbeitung. Genau diese Vergangenheit hat dazu geführt, dass die Region heute eine besonders ausgeprägte In
Wrestling-Schockmoment in Braunschweig: 250 Fans erleben FireWall 2026 mit der CITY-CAR Autovermietung als Mobilitätspartner ...
Wrestling-Action der Spitzenklasse in Braunschweig. Am 02.05.2026 brachte Unlimited Wrestling mit der Show FireWall 2026 erstmals seinen Eventkalender in die Löwenstadt. Schauplatz war das Westand Event- und Kulturzentrum am Westbahnhof, das sich an diesem Abend in eine vollbesetzte Wrestling-Arena
explicare: DSGVO-konforme KI-Transkription – Europas Antwort auf den drohenden Datenschutz-Kollaps ...
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 sind Unternehmen und Freiberufler verpflichtet, personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union zu verarbeiten oder zumindest sicherzustellen, dass Drittländer ein gleichwertiges Datenschutzniveau bieten. Das EU-US Data Privacy Framework, das 2




