Schulen entlasten, Ressourcen schonen: Leasing kann den Digitalpakt 2.0 stärken
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BDL fordert, Leasing in den Digitalpakt einzubeziehen
Im ersten Digitalpakt war Leasing in einigen Bundesländern nicht zugelassen oder nur eingeschränkt möglich. Von Leasing-Gesellschaften ergänzend zur Finanzierung angebotene Dienstleistungen wie Konfiguration, Support, Wartung oder Reparatur wurden sogar vollständig ausgeschlossen. "Der Digitalpakt könnte wesentlich mehr Wirkung entfalten, wenn Leasing und ergänzende Dienstleistungen in allen Bundesländern möglich wären", erklärt BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen. Gerade die Dienstleistungen könnten die Schulen entlasten, weil interne Ressourcen geschont und sich Lehrerinnen und Lehrer nicht noch um das defekte Whiteboard oder den abgestürzten Server kümmern müssen. Und Leasing-Gesellschaften bieten einen weiteren Vorteil: "Idealerweise wird bei der Anschaffung bereits überlegt, wann der optimale Zeitpunkt für den Austausch der Hardware ist, und nicht erst, wenn das aktuelle Software-Update nicht mehr installationsfähig ist."
Der BDL fordert daher, im neuen Digitalpakt bisherige Beschränkungen aufzuheben. Dr. Conen: "Bund und Länder sollten die Voraussetzungen schaffen, damit Schulen die Vorteile von Leasing-Investitionen nutzen können."
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Der BDL ist die Stimme der Leasing-Wirtschaft in Deutschland, die 2023 Investitionen in Höhe von 83,5 Mrd. Euro für ihre Kunden realisiert hat. 220 Unternehmen sind aktuell Mitglied im BDL, darunter rund 140 Leasing-Gesellschaften. Diese repräsentieren über 90 Prozent des Leasing-Marktvolumens.
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Datum: 10.12.2024 - 16:00 Uhr
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