ARAG Recht schnell...

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ID: 2140642

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick



ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Schluss mit Kabelchaos +++

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ab 28. Dezember 2024 das einheitliche Ladekabel für Smartphones, Tablets und andere Geräte, wie z. B. Kopfhörer oder E-Reader, in der Europäischen Union (EU) zur Pflicht wird. Damit wird nicht nur das Laden einfacher, sondern es entsteht deutlich weniger Elektroschrott. Laut Bundesregierung besitzt jeder Verbraucher durchschnittlich drei Ladegeräte, um alle elektronischen Geräte laden zu können. Durch verschiedene Ladegeräte fallen pro Jahr rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. Für Notebooks wird der einheitliche USB-C-Standard erst 2026 zur Pflicht. Das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes basiert auf einer geänderten EU-Richtlinie aus 2022.





+++ Tannenbaumkugeln aus dem Gartencenter +++

Künstliche Tannenzweige, Anhänger mit Weihnachtsmotiven, Zimtstangen und Glaskugeln - derlei Dekoartikel und Christbaumschmuck kann man zu dieser Jahreszeit neben Blumen und Pflanzen auch in Gartenmärkten finden. Laut ARAG Experten gelten diese weihnachtlichen Accessoires dort als sogenanntes Randsortiment. Ein Glück für alle Deko-Fans, denn Gartenmärkte dürfen in vielen Bundesländern auch sonn- und feiertags einige Stunden öffnen, so dass einem Power-Shopping am Wochenende nichts im Wege steht. Das sah die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs allerdings anders und hielt den sonntäglichen Verkauf von Tannenbaumschmuck und Co. für einen Wettbewerbsverstoß. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs fällten ein weihnachtliches Urteil und lehnten die Klage ab, da diese weihnachtlichen Produkte zum klassischen Randsortiment von Gartenmärkten gehören (Az.: I ZR 38/24)

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.







+++ Drei Versuche bei Kinderwunschbehandlung +++

Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Andere Methoden zählten nach Ansicht der Richter nicht mit. Die Revision wurde daher zugelassen (Az.: L 16 KR 101/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg.





+++ Spoiler in der Waschanlage abgerissen +++

Ein Mann bringt seinen Land Rover in eine Waschanlage. Beim Waschvorgang wird der seriengemäß angebrachte Heckspoiler abgerissen. Für den Schaden sieht laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof die Anlagenbetreiberin in der Verantwortung - trotz eines Hinweisschildes "Achtung: Keine Haftung für Anbauteile und Heckspoiler!" (Az.: VII ZR 39/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
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drucken  als PDF  Mord in Frankfurt: Selbstjustiz im Rechtsstaat / Kommentar von Frank Zimmermann
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.12.2024 - 10:25 Uhr
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