Stuttgart 21: Ausnahmegenehmigung für S-Bahn-Strecke am Flughafen erteilt
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Stuttgart 21: Ausnahmegenehmigung für S-Bahn-Strecke am Flughafen erteilt
Tunnel auf der S-Bahn-Strecke zwischen Leinfelden und Flughafen auch für Regional- und Fernverkehrszüge zugelassen / Sicherheitsnachweis liegt vor
(Stuttgart, 21. Juni 2010) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat dem Antrag der Deutschen Bahn zugestimmt, für den Streckenabschnitt Leinfelden-Flughafen eine Ausnahme zuzulassen, damit er zukünftig auch mit Reisezügen befahren werden kann. Die Ausnahme ist zunächst bis zum Jahr 2035 befristet. Bisher war diese Strecke, inklusive der beiden Tunnel Echterdingen und Flughafen, nur für den S-Bahn-Verkehr vorgesehen. Im Rahmen der Realisierung von Stuttgart 21 hatte die Deutsche Bahn die Zulassung von Ausnahmen zur Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) beantragt, um die vorhandene S-Bahn-Strecke auch für Regional- und Fernverkehrszüge nutzen zu können.
"Entscheidend ist, dass die Sicherheit oberste Priorität hat, dies wurde über viele Monate intensiv geprüft. Mit der jetzt vorliegenden Ausnahme und den dazugehörigen Maßgaben können auch Regional- und Fernverkehrszüge in den Tunneln Echterdingen und Flughafen fahren. Damit kann die Planfeststellung im Bereich des Flughafens weitergeführt werden", so Wolfgang Drexler MdL und Sprecher des Bahnprojektes.
Der Antrag auf Zulassung von Ausnahmen bezieht sich auf den in den Tunnelabschnitten Echterdingen und Flughafen verringerten Regellichtraum sowie die vorhandenen Gleisabstände von 3,80 Meter. Der Abstand von Gleisachse zu Gleisachse beträgt für Neubauten nach EBO normalerweise vier Meter.
Die Bahn wird mit entsprechenden Maßnahmen in diesen Bereichen den Sicherheitsstandard weiter erhöhen und damit die mit der Ausnahme verbundenen Maßgaben nach Prüfung erfüllen. Neben organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen sind bauliche Anpassungen vorgesehen. Hierzu gehört beispielsweise die Ausstattung der Fluchtwege mit Handläufen, die Verbreiterung der Fluchtwege von 80 cm auf ein Meter sowie die Verbreiterung der vorhandenen Fluchtwegverbindungen über die Gleise auf die Breite von ein Meter. Darüber hinaus werden die Tunnelbeleuchtung und die Fluchtwegbeschilderung angepasst.
Für den Brand- und Katastrophenschutz im Bereich der Tunnel Echterdingen und Flughafen sind das Regierungspräsidium Stuttgart sowie das Landratsamt Esslingen zuständig. Beide Stellen wurden über das geplante veränderte Betriebsprogramm und die erwarteten Fahrzeugtypen informiert.
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Datum: 21.06.2010 - 20:17 Uhr
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