Urlaubszeit ist keine Arbeitszeit: Abmahnung droht

Urlaubszeit ist keine Arbeitszeit: Abmahnung droht

ID: 214678

R+V-Infocenter: Für Arbeitnehmer ist bezahlter Zweitjob tabu



(firmenpresse) - Wiesbaden, 22. Juni 2010. Arbeiten statt Erholung: Viele Deutsche nutzen jetzt ihre Urlaubswochen, um sich mit Kellnern oder beim Kassieren im Supermarkt etwas Geld zu verdienen. Umfragen zufolge würden sieben Prozent der Arbeiter und Angestellten auf einen Teil des Urlaubs verzichten, wenn das die Haushaltskasse spürbar aufbessert. Aber wer ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers einen Zweitjob annimmt, riskiert eine Abmahnung. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

"Nach Paragraph 8 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen Arbeitnehmer während ihres Urlaubs keine bezahlte Tätigkeit ausüben, bei der sie sich nicht erholen können", erklärt Axel Döhr, Arbeitsrechtsexperte beim R+V-Infocenter. Verstoßen sie dagegen, kann der Chef sie abmahnen, bei Wiederholung unter Umständen sogar kündigen.

Wer hingegen seinen Eltern im Geschäft oder den Nachbarn beim Renovieren hilft, hat nichts zu befürchten - solange die Tätigkeit nicht bezahlt wird. Am besten sprechen Arbeitnehmer vorab mit ihrem Arbeitgeber, wenn sie sich in der Urlaubszeit ein bisschen Geld dazu verdienen möchten. Ist der Chef damit einverstanden, drohen dem Arbeitnehmer keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Mehr arbeitsrechtliche Themen unter http://www.infocenter.ruv.de


Mittagspause auf eigene Gefahr: Nur der Weg zur Kantine ist unfallversichert
Viele Arbeitnehmer essen in der Mittagspause in der Kantine oder nutzen die freie Zeit für einen kurzen Spaziergang im Park. Doch Vorsicht: Passiert dabei etwas, sind Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert. Zwar dienen Essen oder Spaziergang der Erholung, hängen aber nicht direkt mit der Tätigkeit im Büro zusammen. Weitere Informationen dazu unter
http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20050426mittagspause.jsp
oder
http://ao-url.de/96fbc2


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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.06.2010 - 12:47 Uhr
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