Faire Vergütung gefordert: GEMA klagt gegen Suno Inc.
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(ots) - Die GEMA klagt gegen Suno Inc., eine amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten. Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Das KI-Tool erzeugte in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die den Originalsongs wie "Forever Young", "Atemlos", "Daddy Cool", "Mambo No. 5" oder "Cheri Cheri Lady" zum Verwechseln ähnlich sind.
Die GEMA hat am 21. Januar 2025 eine Klage gegen die KI-Anbieterin Suno Inc. beim Landgericht München eingereicht, um auf diesem Wege die Rechte ihrer Mitglieder durchzusetzen. Das Musiktool ermöglicht es, durch einfache Befehle (Prompts) abspielbare Audioinhalte zu erzeugen. Die GEMA konnte dokumentieren, dass das System Inhalte ausgibt, die offensichtlich Urheberrechte verletzen. Diese stimmen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken überein, deren Urheberinnen und Urheber die GEMA vertritt. Betroffen sind unter anderem Songs von Alphaville (Forever Young), Kristina Bach (Atemlos), Lou Bega (Mambo No. 5), Frank Farian (Daddy Cool) und Modern Talking (Cheri Cheri Lady).
Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Suno Inc. das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen. Nutzerinnen und Nutzer der Premium-Version des KI-Tools hingegen müssen eine Abogebühr an Suno Inc. zahlen.
Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, sagt: "Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Doch in diesem Markt fehlt es bisher an elementaren Prinzipien wie Transparenz, Fairness und Respekt. KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage. Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an. Aber das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen."
Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, sagt: "Generative KI-Tools wie das Musiktool von Suno Inc. bedienen sich ungeniert an den Kompositionen und Texten, die ihnen nicht gehören. Wenn wir in Zukunft auf menschengemachte Musik nicht verzichten wollen, brauchen wir dringend einen Rechtsrahmen, der den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung durch die KI-Anbieter sicherstellt. Sonst kommen wir sehr schnell an den Punkt, an dem niemand mehr von seiner kreativen Arbeit leben kann - 'schöne neue Welt' eben dann nach dem Aus aller humanen Kreativität in der Musik!"
Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA, sagt: "Die Anbieter von generativer KI müssen das Urheberrecht respektieren und die Urheberinnen und Urheber für ihre schöpferische Tätigkeit entlohnen. Diese Selbstverständlichkeit haben leider viele KI-Anbieter in der Vergangenheit bewusst ignoriert. Das muss sich ändern. Die Klage gegen Suno Inc. fügt sich in ein Gesamtkonzept von Maßnahmen der GEMA ein, an deren Ende der faire Umgang mit den Urheberinnen und Urhebern und deren Vergütung stehen wird."
Bereits im November 2024 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München eingereicht. Darin wirft sie dem Unternehmen vor, geschützte Songtexte von GEMA Mitgliedern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben, beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben. Mit der aktuellen Klage weitet die GEMA ihre Aktivitäten nun auch auf ihren Kernbereich aus, nämlich die Lizenzierung von abspielbaren Musiktiteln. In den USA ist das KI-Tool von Suno Inc. bereits Gegenstand einer Klage der Musikindustrie, in Europa hingegen ist die Klage der GEMA die erste gegen einen der führenden Anbieter von KI-Musiktools.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Hinweis an die Redaktionen
Beispiele von KI-generierten Songs und Originalsongs sowie FAQ: www.gema.de/klage-suno-ai
Informationen zum KI-Lizenzierungsmodell, Statements, Facts & Figures rund um "KI und Musik" finden Sie im digitalen KI-Dossier der GEMA unter www.gema.de/ki
KI-Charta der GEMA: www.gema.de/ki-charta
GEMA Studie "KI und Musik" (2024): https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-studie
Pressekontakt:
Nadine Remus, Head of Corporate Communications
Telefon: +49 89 48003-583
E-Mail: nremus@gema.de
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Datum: 21.01.2025 - 09:30 Uhr
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