Schlafapnoe: Eine unentdeckte und unterschätzte Volkserkrankung?
CLLB – Rechtsanwälte berichten
CLLB Rechtsanwälte(firmenpresse) - Berlin, München 22.01.2025 – Studien zur Folge leiden in Deutschland über alle Altersgruppen etwa 30 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen unter einer obstruktiven Schlafapnoe. Zudem steigt die Häufigkeit mit dem Alter deutlich an. So sind bis zu 60 Prozent der 65- bis 70-jährigen Männer von einer obstruktiven Schlafapnoe betroffen.
Die Schlafapnoe ist eine Atmungsstörung, bei der die Atmung im Schlaf immer wieder flacher wird (Hypopnoe) oder ganz aussetzt (Apnoe). In etwa 90 Prozent der Fälle ist eine Verengung beziehungsweise Blockierung (Obstruktion) der oberen Atemwege ursächlich.
Das typische Symptom der obstruktiven Schlafapnoe ist lautes, unregelmäßiges Schnarchen. Auch häufiges nächtliches Aufwachen durch die Atemaussetzer gehört zu den Warnzeichen. Zudem leiden viele Menschen mit Schlafapnoe unter einer ausgeprägten Tagesmüdigkeit und fühlen sich trotz scheinbar ausreichendem Schlaf ständig erschöpft.
Allerdings bleibe die obstruktive Schlafapnoe aufgrund der unspezifischen Symptome häufig unbemerkt. „Über 95% Prozent der Patienten in Deutschland, die an Schlafapnoe leiden, sind nicht diagnostiziert oder therapiert. Das bedeutet, dass über 20 Millionen Menschen in Deutschland jede Nacht um Luft ringen, anstatt von gesundem Schlaf zu profitieren,” sagt Katrin Pucknat, CEO von ResMed Germany (https://www.resmed-healthcare.de/news/neue-zahlen-von-schlafapnoe-betroffenen/).
"Eine unbehandelte Schlafapnoe kann eine Reihe von teils schwerwiegenden Erkrankungen begünstigen", erklärt Prof. Heiser, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Obstruktive Schlafapnoe: Etwa jeder Dritte ist betroffen). Dazu gehören dem Experten zufolge insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt und Schlaganfall. So sei etwa das Risiko für einen Herzinfarkt bei Betroffenen viermal höher als bei Menschen ohne Schlafapnoe.
Betroffene Personen, sollten daher eine schlafmedizinische Diagnose – z.B. in einem Schlaflabor - einholen, um bedrohliche Folgeerkrankungen zu vermeiden. Sollte die private Krankenversicherung eine Kostenübernahme verweigern, so steht die Kanzlei CLLB, welche bereits diverse Verfahren zu Gunsten Ihrer Mandanten erfolgreich abschließen konnte, rechtsberatend zur Verfügung.
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Datum: 22.01.2025 - 16:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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