Schlafapnoeoperation: Gutachter bestätigen medizinische Notwendigkeit

Schlafapnoeoperation: Gutachter bestätigen medizinische Notwendigkeit

ID: 2147522

Berlin, München 22.01.2025



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(firmenpresse) - CLLB-Rechtsanwälte konnten erneut Ansprüche auf Kostenübernahme von Schlafapnoeoperationen zugunsten ihrer Mandanten gegenüber privaten Krankenversicherern außergerichtlich durchsetzen.

Zudem liegen der Kanzlei CLLB mittlerweile sechs Gerichtsgutachten vor, welche die medizinische Notwendigkeit einer Schlafapnoeoperation bestätigen. Die Operation führt zu einer Erweiterung der oberen Atemwege, wodurch die Patienten wieder Luft zum Atmen bekommen und ein erholsamer Schlaf gewährleistet wird. Demgegenüber stehen eine Reihe von minimalinvasiven Methoden, insbesondere eine Beatmungstherapie, welche Patienten jedoch bis ins hohe Alter des Nachts anzuwenden haben.

Mit einem Schlauch verbunden und einer Maske im Gesicht werden die Patienten jede Nacht therapiert. Während diese Form der Therapie lediglich eine Hilfsbehandlung mit einem medizinischen Hilfsmittel in Form einer CPAP-Maske darstellt, führt die Operation zu einer ursächlichen Heilung.

Viele unserer Mandanten sind daher zu Recht frustriert über den ständigen Verweis privater Versicherer auf eine solche Behandlung als sog. „Goldstandard“, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve zu berichten weiß. Unserer Rechtsansicht nach ist der Verweis rechtlich unzulässig, da der Bundesgerichtshof sich bereits in einem vergleichbaren Verfahren zu der Rechtsfrage, ob eine private Krankenversicherung ihren Versicherungsnehmer auf das Tragen eines Hilfsmittels verweisen darf, ablehnend geäußert hat. Die Übertragbarkeit der Rechtsprechung wurde auch vom kanzleiintern erstrittenen Urteil des Landgerichtes Frankfurt Oder bestätigt, wie RA Ruigrok van de Werve erklärt.

Die der Kanzlei CLLB vorliegenden Gutachten bestätigten zudem die medizinische Notwendigkeit der Operation und erteilten teilweise dem Verweis auf die Notwendigkeit eine Maske zu tragen aus medizinischen Gründen eine Absage.

Denn gemäß den Leitlinien sei der frustrane CPAP-Versuch keine zwingende Voraussetzung, bevor eine Schlafapnoeoperation erfolgt. Die Operation ist vielmehr eine primär auszulotende operative und insbesondere hocheffektive ursächliche, heilende Behandlung.



Dies erkennen aktuell immer weitere private Krankenversicherungen und erklären sich bereits außergerichtlich zur Übernahme der Operationskosten bereit.

CLLB-Rechtsanwälte sind daher zuversichtlich, auch weitere Verfahren zugunsten der Mandaten erfolgreich abzuschließen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m. b. B. , Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 22.01.2025 - 16:42 Uhr
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