EU-Parlamentsentscheidung zu Arbeitszeiten bei Selbständigen widersinnig
ID: 214759
BdKEP: Statt Verbot und Bürokratismus Qualifizierungsmaßnahmen
Der Sozialgedanke vieler EU-Parlamentarier, dass es unerheblich sei, ob ein selbständiger oder ein angestellter Fahrer lenkt, beide werden gleichermaßen müde, ist nicht von der Hand zu weisen. Doch das Parlament denkt nur an sog. Scheinselbständige und meint damit selbstfahrende Selbständige.
In Deutschland z.B. gibt es keine Scheinselbständigen, dafür haben Gesetzgebung und Gerichtsurteile gesorgt. Scheinselbständigkeit ist ein flüchtiges Zwischenstadium zwischen einer scheinbaren Selbständigkeit und einem Angestelltenverhältnis, das in dem Moment rückwirkend verschwindet, sobald die Selbständigkeit als Schein erkannt wird.
Die EU-Kommission ist somit aufzufordern, europäisch klare Grenzen zwischen Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis zu ziehen, wie dieses in Deutschland möglich ist. Dann sind die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten ausreichend, denen auch Selbständige unterliegen.
Die augenblickliche Parlamentsentscheidung ist jedoch nur eine Entscheidung von weiteren Entscheidungen, die zu erwarten sind. Es schwelen noch die Diskussionen um Geschwindigkeitsbegrenzungen für Transporter und die Einbeziehung aller Lieferwagen in die Lenk- und Ruhezeitenvorschriften. Auch hier galoppieren Sozialstaatsfantasien in den sozialstaatlichen Bürokratismus, denn bei allgemein üblicher Geschwindigkeitsbegrenzung auf Straßen einschließlich Autobahnen in Europa ist diese Diskussion der Parlamentarier unter das Kapitel Eurobürokratismus einzuordnen
Der BdKEP hat sich schon vor Jahren stark gemacht für entsprechende Fahrer-Qualifizierungsprogramme, die sogar durch die Berufsgenossenschaft gefördert wurden. Solche Programme erübrigen staatliche Maßnahmen. Nach Ansicht des Vorsitzenden Rudolf Pfeiffer ist ?dem EU-Parlament positives Denken nahezulegen: Qualifizierung der Fahrer durch staatlich unterstützte Aufklärung statt zweifelhafte Verbotsregelungen.?
Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 23 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten. Der BdKEP ist seit 2007 Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 23 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten. Der BdKEP ist seit 2007 Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA.
Datum: 22.06.2010 - 13:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 214759
Anzahl Zeichen: 2764
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Dienstleistung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 372 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EU-Parlamentsentscheidung zu Arbeitszeiten bei Selbständigen widersinnig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).