Streit um Strafmündigkeit: Jugendamt statt Staatsanwalt / Kommentar von Christian Rath
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(ots) - Sind Kinder außer Rand und Band? Stehlen, morden und brandschatzen sie und hören ab dem 14. Geburtstag pflichtgemäß damit auf, weil sie nun strafmündig sind? So etwa scheint sich das CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vorzustellen, der eine Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre fordert (...). Die Stuttgarter Justizministerin Marion Gentges (CDU) will die Grenze der Strafmündigkeit zumindest wissenschaftlich untersuchen. Aber man muss es offen sagen: Es ist eine politische Entscheidung, ab wann die Strafmündigkeit beginnt. (...) Dass bei Kindern das Jugendamt zuständig ist und nicht die Staatsanwaltschaft, macht durchaus Sinn. https://www.mehr.bz/khs36q
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Datum: 04.02.2025 - 21:55 Uhr
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